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Sehr geehrte Frau Bader, wie füllen wir beide Anträge korrekt aus? (ET 25.05.2018) Mein Freund möchte die ersten 2 LM komplett, sowie den 13. u. 14. LM in Teilzeit bei seinem Arbeitgeber in Elternzeit gehen. Muss das beides bereits in die erste Mitteilung über die Elternzeit beim AG rein? Oder die letzten beiden Monate erst 13 Wochen vor Antritt? Wie verhält es sich dann aber mit dem Elterngeldantrag? Da muss das ja von vornherein angegeben werden, oder? Und wie ist es, wenn der AG die letzten beiden Monate in TZ ablehnt? Teilt man das der Elterngeldstelle einfach mit und die Monate werden auf mich übertragen? Ich selber werde 3 Jahre in Elternzeit gehen und ElterngeldPlus beantragen. Herzlichen Dank und beste Grüße!
Hallo, ich würde es bereits von Anfang an mit aufnehmen. Wesentlich ist, dass er auch im 13. und 14. Lebensmonat Elternzeit nehmen und in dieser in Teilzeit am beiden will. Die Teilzeit muss jetzt noch nicht mitgeteilt werden, kann aber, damit der Arbeitgeber besser planen kann. Ansonsten sind es nicht 13 Wochen vor Antritt, sondern sieben Wochen. Sollte der Arbeitgeber den letzten beiden Monaten nicht zustimmen,kann das Elterngeld auf sie übertragen werden. Wie aber schon gesagt, muss vorher geklärt werden, ob der Arbeitgeber der Teilzeit zustimmt, nicht, dass er berechtigt ablehnt und Ihr Freund dann komplett in Elternzeit ist. Liebe Grüße NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe gestern die Unterlagen von meinem AG erhalten in dem ich angeben muss, ab wann ich Elternzeit nehmen will. Ich würde gerne (16 Monate) 1,5 Jahre Elternzeit nehmen und dementsprechend Elterngeld beziehen wollen. Ist das möglich oder gibt es irgendwelche Fallstricke auf die ich achten sollte. Dazu möchte mein M ...
Ich beantrage das Elterngeld für mein zweites Kind (vor. Geburtstermin 14.10.2016). Mein erstes Kind ist am 14.12.2014 geboren. Beim Ausfüllen des Antrags sind mir zum neuen "elterngeld plus" einige Unklarheiten aufgefallen für die ich leider noch keine Antwort im Internet finden kann und da wir beruflich in den USA sind kann ich auch leider nic ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in Elternzeit und bin wieder Schwanger ;) ich werde meine jetzige elternzeit 1 tag vor dem erneuten muschu kündigen um wieder mutterschaftsgeld und den AG zuschuss zu erhalten . Im elterngeldantrag möchte ich den mindestLohn von 300 euro beantragen da ich in den 2 Jahren nicht gearbeitet habe . M ...
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Hallo, Bekannte von mir sind in folgender Situation. Ihr Sohn wurde im September 2019 geboren. Sie ist Hausfrau und nimmt 12 Monate Basiselterngeld (Sockelbetrag) und er hat direkt nach Geburt einen Monat Elternzeit genommen und hat ab Dezember einen neuen Arbeitgeber. Er wollte noch nicht das Thema Elternzeit ansprechen, aber er möchte gerne den ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein errechneter ET ist der 20.03.22 und mein Mann möchte die ersten 3 LM Elternzeit (Basis EG) nehmen sowie die LM 13-16 (EG plus) und Teilzeit in Elternzeit mit 24 Std/W verteilt auf 3 Tage arbeiten. Der AG hat dem bereits zugestimmt. Es gibt allerdings für die Teilzeit in Elternzeit noch keinen Vertrag, sodass mei ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
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Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
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