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Sehr geehrte Frau Bader, wie füllen wir beide Anträge korrekt aus? (ET 25.05.2018) Mein Freund möchte die ersten 2 LM komplett, sowie den 13. u. 14. LM in Teilzeit bei seinem Arbeitgeber in Elternzeit gehen. Muss das beides bereits in die erste Mitteilung über die Elternzeit beim AG rein? Oder die letzten beiden Monate erst 13 Wochen vor Antritt? Wie verhält es sich dann aber mit dem Elterngeldantrag? Da muss das ja von vornherein angegeben werden, oder? Und wie ist es, wenn der AG die letzten beiden Monate in TZ ablehnt? Teilt man das der Elterngeldstelle einfach mit und die Monate werden auf mich übertragen? Ich selber werde 3 Jahre in Elternzeit gehen und ElterngeldPlus beantragen. Herzlichen Dank und beste Grüße!
Hallo, ich würde es bereits von Anfang an mit aufnehmen. Wesentlich ist, dass er auch im 13. und 14. Lebensmonat Elternzeit nehmen und in dieser in Teilzeit am beiden will. Die Teilzeit muss jetzt noch nicht mitgeteilt werden, kann aber, damit der Arbeitgeber besser planen kann. Ansonsten sind es nicht 13 Wochen vor Antritt, sondern sieben Wochen. Sollte der Arbeitgeber den letzten beiden Monaten nicht zustimmen,kann das Elterngeld auf sie übertragen werden. Wie aber schon gesagt, muss vorher geklärt werden, ob der Arbeitgeber der Teilzeit zustimmt, nicht, dass er berechtigt ablehnt und Ihr Freund dann komplett in Elternzeit ist. Liebe Grüße NB
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Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in Elternzeit und bin wieder Schwanger ;) ich werde meine jetzige elternzeit 1 tag vor dem erneuten muschu kündigen um wieder mutterschaftsgeld und den AG zuschuss zu erhalten . Im elterngeldantrag möchte ich den mindestLohn von 300 euro beantragen da ich in den 2 Jahren nicht gearbeitet habe . M ...
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Hallo, Bekannte von mir sind in folgender Situation. Ihr Sohn wurde im September 2019 geboren. Sie ist Hausfrau und nimmt 12 Monate Basiselterngeld (Sockelbetrag) und er hat direkt nach Geburt einen Monat Elternzeit genommen und hat ab Dezember einen neuen Arbeitgeber. Er wollte noch nicht das Thema Elternzeit ansprechen, aber er möchte gerne den ...
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Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit, die Rechnungen als Selbstständige erst nach der Elternzeit zu stellen? Was kommt als Leistungszeitraum auf die Rechnung? Muss ich meine Arbeit als Selbstständige (Max. 1 Stunde am Tag) trotzdem bei der Elterngeldstelle melden? Vielen Dank im Voraus.
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Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
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