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Sehr geehrte Frau Bader, wie füllen wir beide Anträge korrekt aus? (ET 25.05.2018) Mein Freund möchte die ersten 2 LM komplett, sowie den 13. u. 14. LM in Teilzeit bei seinem Arbeitgeber in Elternzeit gehen. Muss das beides bereits in die erste Mitteilung über die Elternzeit beim AG rein? Oder die letzten beiden Monate erst 13 Wochen vor Antritt? Wie verhält es sich dann aber mit dem Elterngeldantrag? Da muss das ja von vornherein angegeben werden, oder? Und wie ist es, wenn der AG die letzten beiden Monate in TZ ablehnt? Teilt man das der Elterngeldstelle einfach mit und die Monate werden auf mich übertragen? Ich selber werde 3 Jahre in Elternzeit gehen und ElterngeldPlus beantragen. Herzlichen Dank und beste Grüße!
Hallo, ich würde es bereits von Anfang an mit aufnehmen. Wesentlich ist, dass er auch im 13. und 14. Lebensmonat Elternzeit nehmen und in dieser in Teilzeit am beiden will. Die Teilzeit muss jetzt noch nicht mitgeteilt werden, kann aber, damit der Arbeitgeber besser planen kann. Ansonsten sind es nicht 13 Wochen vor Antritt, sondern sieben Wochen. Sollte der Arbeitgeber den letzten beiden Monaten nicht zustimmen,kann das Elterngeld auf sie übertragen werden. Wie aber schon gesagt, muss vorher geklärt werden, ob der Arbeitgeber der Teilzeit zustimmt, nicht, dass er berechtigt ablehnt und Ihr Freund dann komplett in Elternzeit ist. Liebe Grüße NB
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Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in Elternzeit und bin wieder Schwanger ;) ich werde meine jetzige elternzeit 1 tag vor dem erneuten muschu kündigen um wieder mutterschaftsgeld und den AG zuschuss zu erhalten . Im elterngeldantrag möchte ich den mindestLohn von 300 euro beantragen da ich in den 2 Jahren nicht gearbeitet habe . M ...
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