Dominick
Hallo Frau Bader, Unser Sohn wurde letztes Jahr am 01.08.2019 geboren. Ich habe bei meinem aktuellen Arbeitgeber Elternzeit für den Monat Mai beantragt. Allerdings werde ich zum 01.07 das Unternehmen wechseln. Mein Ursprünglicher Plan war es einfach im August den zweiten Partnerschaftsmonat zu nehmen. Allerdings wird das im neuen Job schwer möglich sein. Können Sie mir einen Rat geben. Welche Konstellation ich bei meinem neuen Arbeitgeber angeben könnte um in dem zweiten Teil so wenig wie möglich Elternzeit zu nehmen ohne den Anspruch aus dem ersten zu verlieren? Wäre es möglich den Mai komplett frei zunehmen und nur einen Monat Teilzeit zu arbeiten? Vielen Lieben Dank!
Hallo, nehmen Sie doch beide Monate beim alten AG. Sie müssen ja denMai UND einen weiteren Monat nehmen, um Ansprüche zu haben. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Frage... Willst du im Mai Elterngeld beziehen? Dann musst du einen 2. Monat dringend beantragen. Sonst musst du den 1. zurückzahlen
mellomania
um elterngeld zu erhalten musst du ZWEI monate nehmen, die in den ersten 14 lebensmonaten des kindes liegen. wenn du den mai beim alten AG nimmst musst du den 2. monat eben in der frist nehmen beim neuen AG. du darfst ja 30 h in der ez arbeiten. ob der verdienst dann aber angerechnet wird, kann ich dir nicht sagen.
Kärchen
Falls dein aktueller AG dem zustimmt, würde ich an deiner Stelle noch den Juni dazu nehmen, dann hast du vom 1.Mai bis zum 30.06 Elternzeit und kannst dann in den neuen Job starten. Allerdings muss dein AG dem nicht zustimmen, wenn du es nicht ab Geburt beantragt hattest. Alternativ könntest du beim neuen AG 2 Monate Elternzeit plus statt einen Basiselterngeld - Monat nehmen und in der Zeit 30h /Woche arbeiten.. Auch diese AG muss allerdings zustimmen.
Kärchen
Ach so, du kannst beim neuen AG natürlich auch nur 1 Monat nehmen und Basis EG beziehen und trotzdem 30h arbeiten. Allerdings wird dann von EG in diesem Monat nicht viel übrig bleiben, weil es mit deinem Lohn verrechnet wird. Aber zumindest musst du den ersten Monat EG nicht zurück zahlen. Ob sich das aber für dich insgesamt rechnet, musst du mal durchrechnen.
Felica
Hast Du beim AG bereits einmal EZ eingereicht? Also beim derzeitigen? Ich hoffe mal nicht. Auch weil Kündigungsschutz ja erst 8 Wochen vor Antritt besteht. Du musst dich bei der ersten Meldung der EZ beim AG für 2 Jahre festlegen, nicht bei Geburt des Kindes. Dazu musst du mindestens 2 Lebensmonate, nicht Kalendermonate, wobei das bei euch keinen Unterschied macht, die Voraussetzungen für EG erfüllen. Also nicht über 30 Std die Woche arbeiten und das bis zum 14ten Lebensmonat. Der AG darf dem nicht widersprechen wenn du bisher keine EZ hattest für das Kind. Mein Rat, auch um beim neuen AG direkt durchstarten zu können, melde deinem jetzigen AG EZ vom 1.05 - 30.06 an, damit erfüllst du die beiden Monate für das EG und ihr seit damit durch. Damit kannst du ab de, 1.07 in Ruhe beim neuen durchstarten. Du kannst natürlich auch splitten und einen Monat beim alten nehmen, einen beim neuen, hieße aber das du bereits vor Antritt beim neuen die EZ einreichen müsstest. Das kommt selten gut. Und danach wärst du auch normal kündbar. Und ja, du könntest auch in der EZ in TZ arbeiten, wie gesagt bis zu 30 Std die Woche. Das wird aber auf das EG angerechnet und führt bei Basis-EG zu deutlichen Verlusten. Wenn man arbeiten will und EG beziehen empfiehlt sich besser EG Plus. Hier entspricht ein Basismonat dann 2 Monate EG Plus.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich hab eine Frage, und zwar bekomme ich im Sommer mein zweites Kind. Ich habe jetzt einen unbefristeten Job und gehe dann in Mutterschutz und wollte ein Jahr zu Hause bleiben und dann wieder in Teilzeit arbeiten. Nun hat sich das aber so ergeben, dass mein Mann im September einen neuen Job in der Schweiz anfängt. Wir wohnen jetzt in Nordde ...
Hallo Frau Bäder, ich bekomme bis zum 28.11. Elterngeld. Bis zum 28.11.2020 wäre ich in Elternzeit. Hatte aber angegeben, dass ich ab dem 29.11.2019 für 30 Stunden arbeiten möchte. Jetzt habe ich mich dafür entschieden mir einen neuen Job zu suchen. Kann ich einfach zum 01.12. kündigen? Und könnte ich bei der neuen Stelle auch schon zum 01.10. anf ...
Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen? Vielen Dank
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit