Dominick
Hallo Frau Bader, Unser Sohn wurde letztes Jahr am 01.08.2019 geboren. Ich habe bei meinem aktuellen Arbeitgeber Elternzeit für den Monat Mai beantragt. Allerdings werde ich zum 01.07 das Unternehmen wechseln. Mein Ursprünglicher Plan war es einfach im August den zweiten Partnerschaftsmonat zu nehmen. Allerdings wird das im neuen Job schwer möglich sein. Können Sie mir einen Rat geben. Welche Konstellation ich bei meinem neuen Arbeitgeber angeben könnte um in dem zweiten Teil so wenig wie möglich Elternzeit zu nehmen ohne den Anspruch aus dem ersten zu verlieren? Wäre es möglich den Mai komplett frei zunehmen und nur einen Monat Teilzeit zu arbeiten? Vielen Lieben Dank!
Hallo, nehmen Sie doch beide Monate beim alten AG. Sie müssen ja denMai UND einen weiteren Monat nehmen, um Ansprüche zu haben. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Frage... Willst du im Mai Elterngeld beziehen? Dann musst du einen 2. Monat dringend beantragen. Sonst musst du den 1. zurückzahlen
mellomania
um elterngeld zu erhalten musst du ZWEI monate nehmen, die in den ersten 14 lebensmonaten des kindes liegen. wenn du den mai beim alten AG nimmst musst du den 2. monat eben in der frist nehmen beim neuen AG. du darfst ja 30 h in der ez arbeiten. ob der verdienst dann aber angerechnet wird, kann ich dir nicht sagen.
Kärchen
Falls dein aktueller AG dem zustimmt, würde ich an deiner Stelle noch den Juni dazu nehmen, dann hast du vom 1.Mai bis zum 30.06 Elternzeit und kannst dann in den neuen Job starten. Allerdings muss dein AG dem nicht zustimmen, wenn du es nicht ab Geburt beantragt hattest. Alternativ könntest du beim neuen AG 2 Monate Elternzeit plus statt einen Basiselterngeld - Monat nehmen und in der Zeit 30h /Woche arbeiten.. Auch diese AG muss allerdings zustimmen.
Kärchen
Ach so, du kannst beim neuen AG natürlich auch nur 1 Monat nehmen und Basis EG beziehen und trotzdem 30h arbeiten. Allerdings wird dann von EG in diesem Monat nicht viel übrig bleiben, weil es mit deinem Lohn verrechnet wird. Aber zumindest musst du den ersten Monat EG nicht zurück zahlen. Ob sich das aber für dich insgesamt rechnet, musst du mal durchrechnen.
Felica
Hast Du beim AG bereits einmal EZ eingereicht? Also beim derzeitigen? Ich hoffe mal nicht. Auch weil Kündigungsschutz ja erst 8 Wochen vor Antritt besteht. Du musst dich bei der ersten Meldung der EZ beim AG für 2 Jahre festlegen, nicht bei Geburt des Kindes. Dazu musst du mindestens 2 Lebensmonate, nicht Kalendermonate, wobei das bei euch keinen Unterschied macht, die Voraussetzungen für EG erfüllen. Also nicht über 30 Std die Woche arbeiten und das bis zum 14ten Lebensmonat. Der AG darf dem nicht widersprechen wenn du bisher keine EZ hattest für das Kind. Mein Rat, auch um beim neuen AG direkt durchstarten zu können, melde deinem jetzigen AG EZ vom 1.05 - 30.06 an, damit erfüllst du die beiden Monate für das EG und ihr seit damit durch. Damit kannst du ab de, 1.07 in Ruhe beim neuen durchstarten. Du kannst natürlich auch splitten und einen Monat beim alten nehmen, einen beim neuen, hieße aber das du bereits vor Antritt beim neuen die EZ einreichen müsstest. Das kommt selten gut. Und danach wärst du auch normal kündbar. Und ja, du könntest auch in der EZ in TZ arbeiten, wie gesagt bis zu 30 Std die Woche. Das wird aber auf das EG angerechnet und führt bei Basis-EG zu deutlichen Verlusten. Wenn man arbeiten will und EG beziehen empfiehlt sich besser EG Plus. Hier entspricht ein Basismonat dann 2 Monate EG Plus.
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