Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit splitten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit splitten

Schneeeule2019

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Guten Abend, Ich habe zwei Kinder. Beide nach Juli 2015 geboren. Für Kind 1 habe ich von März 2019- April 2020 Elternzeit Teil 1 gehabt. Im Februar ist er 2 geworden. Nun nehme ich Elternzeit 2 von März-September 2021. Kann ich noch mal verlängern ohne Zustimmung? Für Kind 2 hatte ich Elternzeit von Oktober 2015 - Februar 2017. Wie kann hier noch die restliche Elternzeit nutzen bzw beantragen,? Und muss der AG zustimmen weil das Kind über 3 ist? Vielen Dank im voraus Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Kind 1: Nein, da nicht am Anfang 2 Jahre genommen wurden Kind 2: Ja, kann mit Frist 13 Wo beantragt werden Liebe Grüße NB


Schneeeule2019

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Wieso ist das nicht möglich? Ich hätte ja rein rechnerisch noch genügend Elternzeit über.


User-1722183313

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K1: Ich würde sagen, nicht ohne Zustimmung. Bin aber keine Expertin. Bei mir ging es, allerdings nach Absprache.


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