Wie kann man bei einem befristeten Vertrag die Elternzeit splitten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie kann man bei einem befristeten Vertrag die Elternzeit splitten?

Hallo, mein Mann hat bis zum April 2021 einen befristeten Vertrag in der Gastronomie. Er möchte gerne zwei Monate Elternzeit nehmen, und diese splitten (auf direkt nach der Geburt 05.12 und den 2 Monat gerne im Juli). Muss man bei dem jetzigen Arbeitgeber trotzdem beide Monate angeben? Da sonst die Gefahr besteht, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Oder kann man auch erst einen Monat Elternzeit angeben und den 2. später beantragen? Vielen Dank für eine kurze Antwort :)

von Julia_89- am 25.09.2020, 21:18



Antwort auf: Wie kann man bei einem befristeten Vertrag die Elternzeit splitten?

Hallo, das ist aber ein gewagtes Unternehmen. Er muss, um einen Anspruch zu haben, beide Monate direkt anmelden. Da steht zu befürchten, dass der Arbeitgeber den Vertrag nicht verlängert. Zumal Weihnachten ja in der Gastronomie auch eine wichtige Zeit ist, in der er dann fehlt. Wenn der Vertrag beendet ist, und er keinen neuen Arbeitgeber findet, muss er den Bezug von Arbeitslosengeld 1 unterbrechen, um den zweiten Monat nehmen zu können. Ansonsten müssen Sie den ersten Monat zurückzahlen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.09.2020



Antwort auf: Wie kann man bei einem befristeten Vertrag die Elternzeit splitten?

Ist es denn sicher, dass der Vertrag vom KV verlängert wird? Ein AG wird sich denken können, dass ein zweiter Monat folgen wird damit die Person auch EG bekommt. Im Juli sind in vielen Bundesländern Ferien. Die Gastronomie wird stärker besucht. Ich könnte mir vorstellen, dass der AG nichr erfreut sein wird gerade dann auf einen AN zu verzichten. Andersherum hat der KV ein Recht auf EZ. Und der AG kann planen wenn er es frühzeitig weiß. Der AG darf den KV auch fragen, ob er weitere EZ-Monate plant, wenn er bsp. nur den 1.Monat angibt. Der KV darf da lügen, wobei ich mich frage, ob das der Vertrauensbasis förderlich ist? Ich würde empfehlen es sofort zu sagen. Wenn der AG den KV als AN behalten möchte, dann wird er das auch machen, wenn er von der EZ weiß. Für den KV wäre es der Beweis zu sehen, dass er geschätzt wird. Natürlich kann es schief gehen und der Vertrag nicht verlängert werden. Wobei ich mich dann fragen würde, ob das wirklich nur an der geplanten EZ liegt. Das glaube ich nämlich nicht.

von Ani123 am 25.09.2020, 22:47



Antwort auf: Wie kann man bei einem befristeten Vertrag die Elternzeit splitten?

Soweit ich weiß, muss sich der AN für die ersten 24 Monate festlegen, wann er EZ beanspruchen möchte. D.h. in einer Meldung! Meldet er nur den ersten, signalisiert dein Mann, dass er keine weitere EZ möchte. Sollte der AV verlängert werden, ksnn der AG den 2. Monat verweigern. Dann müsst ihr auch den ersten Monat EG zurückzahlen.

Mitglied inaktiv - 26.09.2020, 09:10



Antwort auf: Wie kann man bei einem befristeten Vertrag die Elternzeit splitten?

Ich anstelle deines Mannes würde erst due Verlängerung abwarten und dann EZ anmelden. Gerade Gastronomie ist wegen Corona gebeutelt. Da wird der AG wenig Interesse an einem AN haben der auch noch zur Hauptsaison nicht da ist. Was ihr auch bedenken solltet, wenn euer Kind im Dezember geboren wird, müsst ihr evtl eine grössere Lücke überbrücken in der das EG ausläuft, du aber evtl mangels Kinderbetreuung noch nicht wieder arbeiten kannst. Viele TaMu und Einrichtungen fangen erst im August, mitunter wegen Schliesszeiten auch erst im September mit der Eingewöhnung an. Anspruch auf Betreuung hast du aber erst mit einem Jahr. Da ist es ungünstig EG so zu planen das beide das gleichzeitig bekommen. Mein Rat wäre also zur Geburt lieber Urlaub, Verlängerung abwarten und dann erst EZ und EG für deinen Mann.

von Felica am 26.09.2020, 11:59



Antwort auf: Wie kann man bei einem befristeten Vertrag die Elternzeit splitten?

Einerseits muss man sich für die ersten 24 Monate festlegen (mit dem ersten Antrag), andererseits hat er nur für die Meldefrist Kündigungsschutz. Wenn dein Mann also die 2 Monate so weit auseinanderzieht kann er zwischen den beiden EZ-Monaten gekündigt werden (auch mit unbefristetem Vertrag). Gastro und Corona - da findet sich immer ein Grund. Ich würde mir das also sehr gut überlegen.

von KielSprotte am 26.09.2020, 14:36



Antwort auf: Wie kann man bei einem befristeten Vertrag die Elternzeit splitten?

Wenn der befristete Vertrag zum 01. Mai nicht verlängert wird, kann er im Juli auch gar keine Elternzeit nehmen. Elternzeit gib es nur in Verbindung mit einem Arbeitgeber.

von Himbeere2008 am 27.09.2020, 11:18



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