Stella0001
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einige Urlaubstage, die ich in meiner Vollzeitstelle (40 Stunden / 8 Stunden am Tag) vor der Schwangerschaft angespart habe. Diese konnte ich vor dem Mutterschutz nicht nehmen, da mein Urlaubsantrag abgelehnt wurde. Nun kehre ich zurück in Teilzeit in Elternzeit für 30 Stunden / 6 Stundem am Tag. Muss ich die Urlaubstage aus meiner Vollzeitstelle dieses Jahr aufbrauchen? Oder können sie erst genommen werden, wenn ich wieder in Vollzeit arbeite? Grundsätzlich will ich sie in Teilzeit nicht nehmen, da es bedeuten würde, dass ich 8 Stunden am Tag arbeiten musste, um jetzt 6 Stunden am Tag frei zu haben. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Hallo, VZ-Urlaub ist in VZ zu gewähren. Mit VZ-Lohn. Der Resturlaub kann noch nach der EZ genommen werden. Liebe Grüße NB
mellomania
nein, bloß nicht! dein urlaub aus dem vollzeitvertrag, der ja momentan bis ende der ez ruht, bleibt stehen, du erwirbst jetzt in der tz neuen tz urlaub. der urlaub aus der vollzeit verfällt am ende des FOLGEJAHRES der rückkehr aus der elternzeit! das sind zwei völlig verschiedene verträge. lass dir da auch nix einredem vom AG oder so. wenn du z.b. 2023 die ez und die tz endet, verfällt der vollzeiturlaub ende 2024! und muss auch in vollzeit abgegolten werden, wenn du dann wieder vollzeit arbeitest. änderst du deinen vertrag dauerhaft auf tz weil vollz. nicht mehr geht, muss man dir die tage entweder vollgehalt zahlen, welche du urlaub hast oder es muss im dreisatz auf die tz runtergerechnet werden.
Rabat
Bei uns werden die Urlaubstage bei einer Pensumänderung umgerechnet. ZB wenn du 5 Tage Urlaub bei Vollzeit (100%) übrig hast, wären das dann 6.5 Tage Urlaub bei einem 75% Arbeitspensum.
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