kw2022
Hallo, ich bin Beamtin und habe im Oktober 2021 mein erstes Kind bekommen. Für das erste Kind habe ich ein Jahr Elternzeit genommen. Derzeit arbeite ich noch in Vollzeit. Im Juli 2022 habe ich einen Antrag gestellt, damit ich ab Januar 2023 in Teilzeit arbeiten kann. Im September habe ich festgestellt, dass ich erneut schwanger bin und wir Anfang April unser zweites Kind bekommen. Ab Anfang März 2023 befinde ich mich in Mutterschutz. Habe ich noch die Möglichkeit was zu machen, damit ich auch für das zweite Kind im Mutterschutz das Gehalt einer Vollzeitstelle bekomme? Erneut Elternzeit ab Januar nehmen? Welche Monate werden beim Elterngeld berücksichtigt? Sehe ich es richtig, dass folgende Monate berücksichtigt werden: März 2023, Februar 2023, Januar 2023, Dezember 2022, November 2022, Sep. 2021, August 2021, Juli 2021, Juni 2021, Mai 2021, April 2021, März 2021 In der Zeit von Okt. 2021 – Okt. 2022 habe ich Basiselterngeld bekommen. Viele Grüße
Hallo, ich gehe davon aus, dass der Antrag nicht nur gestellt sondern auch genehmigt wurde. Dann gilt ab Januar der Teilzeitvertrag. Für das zweite Kind gilt als Bemessungszeitraum die letzten zwölf Monate vor der Geburt, die Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld des ersten Kindes bis zu dessen 14. Lebensmonat können Sie ausklammern. Liebe Grüße NB
Ani123
Ist der Antrag auf TZ bereits genehmigt worden? Haben Sie den TZ-Vertrag unterschrieben? Wenn Nein, dann machen sie das nicht und arbeiten weiterhin VZ bis zum Mutterschutz. Evtl. haben sie noch Resturlaub aus der EZ (für jeden Monat wo sie nicht ganz in EZ waren steht ihnen der volle Urlaubsanspruch zu), Urlaub aus 2022 den sie mit ins neue Jahr nehmen können, Urlaub bis der Mutterschutz beginnt, vielleicht können sie auch schon den Urlaub vom Mutterschutz vorzeitig nehmen, Überstunden abbauen, usw.. So können Tage/Wochen vergehen, ohne dass sie arbeiten brauchen und trotzdem als VZ weiterlaufen, was auch für das EG gut wäre. Sie könnten, falls unbedingt TZ von ihnen gewünscht wird, auch TZ in EZ arbeiten. Die neue EZ müssen sie 7 Wochen vor Beginn melden. (Wenn sie es heute melden, 16.11.22, wäre der Beginn der EZ am 4.01.23.) In einem neuen Schreiben beenden Sie genau die EZ zum Tag vor den Mutterschutz. So bekämen sie Gehalt in VZ-Höhe während des Mutterschutzes. Falls jetzt der TZ-Vertrag kommt könnten sie sagen, dass sie TZ in EZ gewollt haben und sie da was durcheinander gebracht hätten. Das ist zwar für die Personalabteilung Mehrarbeit (Erstellung Zusatzvertrag), für sie hat das Vorteile. Allerdings kann es sein, dass das abgelehnt wird. In dem Fall müssen sie ab Januar VZ arbeiten. Da eine Ablehnung nur aus betrieblichen Gründen möglich ist und in ihrem Fall eine reguläre TZ-Arbeit möglich wäre sollte TZ in EZ kein Problem sein. Da ihr Kind nach dem 1.09.21 geboren ist dürfen sie bis zu 32 Wochenstunden TZ in EZ arbeiten. Wichtig ist, dass sie darauf achten, dass es ein Zusatzvertrag ist und die TZ sich auf die EZ bezieht. Wäre das nicht so ist es ein regulärer TZ-Vertrag und der VZ-Vertrag ist weg. Wenn es den TZ-Vertrag bereits gibt und sie den unterschrieben und wieder abgegeben haben greift der ab den 1.01.23. In dem Fall gibt es TZ-Gehalt im Mutterschutz. Ich hoffe für sie, dass alles zu ihrem Gunsten ausgeht. Bedenken Sie beim 2. Kind, dass da auch TZ in EZ möglich ist. Zudem auch für die noch übrige EZ vom 1. Kind. (EZ kann bis zum 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.) Während der TZ in EZ bleibt ihr VZ-Vertrag unberührt, so dass sie im Anschluss wieder VZ arbeiten können oder dann regulär auf TZ wechseln. Zudem können sie auch direkt 2 Jahre EZ melden mit der Option ab dem 1. Geburtstag TZ in EZ arbeiten zu möchten. Das Melden von 2 Jahren hat den Vorteil, dass sie ohne Zustimmung des AG um das 3. Jahr verlängern können. Melden Sie weniger als 2 Jahre und möchten verlängern geht das nur mit Zustimmung des AG bzw. indem sie mind. 7 Wochen zwischen den EZ arbeiten. Die Aufteilung der Monate für EG sehe ich auch so wie sie. Sie haben die Möglichkeit den Mutterschutz mit reinzunehmen. In ihrem Fall würde das finanziell nichts verändern, außer sie verdienen 2023 mehr wie vor der Geburt des 1. Kindes. Diesbezüglich können sie im Internet nachlesen oder sich bei der EG-Stelle beraten lassen. Bis zum 3. Geburtstag bekommen sie den Geschwisterbonus in Höhe von 10% des EG. (Nur so lange wie sie EG beziehen.)
kw2022
Zunächst vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe die Teilzeit befristet auf 2 Jahre. Kann ich jetzt beim zweiten Kind zwei Jahre Elternzeit beantragen und nach einem Jahr wieder Teilzeit arbeiten? Wahrscheinlich aber nur innerhalb der Teilzeitvereinbarung oder?
Ani123
Ich lese raus, dass die TZ befristet für 2 Jahre fest ist. (Unterzeichnet und von ihnen wieder abgegeben.) Ist der TZ-Vertrag ein Zusatzvertrag oder ein neuer Vertrag? Zusatzvertrag: Der VZ-Vertrag ruht. Neuer Vertrag: Der VZ-Vertrag ist weg. Was passiert dann nach den 2 Jahren TZ? Was ist mit dem VZ-Vertrag? Ruht der oder gibt es den nicht mehr? "Kann ich jetzt beim zweiten Kind zwei Jahre Elternzeit beantragen und nach einem Jahr wieder Teilzeit arbeiten? Wahrscheinlich aber nur innerhalb der Teilzeitvereinbarung oder?" Sie können beim 2. Kind 2 Jahre EZ melden mit der Option ab Tag X TZ in EZ zu arbeiten. Wenn sie 2 Jahre melden können sie ohne Zustimmung des AG nicht kürzen, aber verlängern. Während der EZ können sie bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Ihr jetziger TZ-Vertrag geht von Januar 2023 bis Dezember 2024. Insofern sie nach 1 Jahr ihre Arbeit wieder aufnehmen wäre das im April 2024. Wenn sie TZ in EZ arbeiten ruht der TZ-Vertrag bzw. läuft irgendwann aus. Da ist dann wieder die Frage, was ist mit dem VZ-Vertrag? Wenn es den noch gibt ruht dieser bis die TZ in EZ vorbei ist. Sie können auch z. B. nur EZ melden bis zu dem Tag wo sie ihre Arbeit wieder aufnehmen möchten. Sie würden in TZ arbeiten. Spätestens 7 Wochen vor Ablauf des TZ-Vertrages melden sie EZ an mit der Option TZ in EZ zu arbeiten. (Das wäre ab Januar 2025.) In dem Fall würden sie gesamt länger in TZ arbeiten, weil der TZ-Vertrag nicht zeitgleich mit TZ in EZ läuft. Bitte nicht die übrige EZ vom 1. Kind vergessen. Beispiel 1: 2 Jahre EZ für das 2. Kind melden mit der Option ab dem 1. Geburtstag TZ in EZ zu melden. Pünktlich melden sie die restliche EZ (taggenau) vom 1.Kind an mit TZ in EZ, welche am Tag nach Ende der EZ vom 2. Kind beginnt. Das Gleiche machen sie nochmal, indem sie das übrige Jahr EZ vom 2. Kind melden mit TZ in EZ. So verschenken sie nichts, denn EZ kann nur bis zum 8. Geburtstag des jeweiligen Kindes genommen werden. Beispiel 2: Sie melden 2 Jahre EZ mit der Option ab Tag X TZ in EZ zu arbeiten. Sie hängen das 3. Jahr dran und dann die restliche EZ vom 1. Kind. Wenn kein 3. Kind folgt oder eine VZ-Phase dazwischen geht das auf. Ansonsten kann es schwierig werden und sie würden EZ verschenken. Im übrigen müssen sie nicht ab dem 1. Geburtstag TZ in EZ arbeiten. Sie können den Beginn frei wählen, insofern ihr AG zustimmt.
kw2022
Der Antrag auf TZ ist bereits genehmigt. Ich habe bei meinem Arbeitgeber bereits angefragt ob eine Rücknahme möglich ist. Dies ist leider nicht möglich. Der VZ-Vertrag besteht weiterhin und ruht. Wäre folgendes möglich: Bis zum 11.01.2023 habe ich einen Vollzeitvertrag. Wenn ich alles richtig verstanden habe, kann ich ab 12.01.2023 erneut Elternzeit beantragen. Das müsste ich allerdings bis nächste Woche machen (7 Wochen vorher). Die Teilzeit beginnt auch ab 12.01.2023 zu laufen. Könnte mein Arbeitgeber nachträglich den TZ-Vertrag soweit anpassen, dass er mit Beginn des Mutterschutzes endet? Wenn ich es richtig verstanden habe, ruht der TZ-Vertrag sowieso mit Beginn des neuen Mutterschutzes. Das Ende der Elternzeit müsste ich dann zu Beginn des Mutterschutzes beantragen.
cube
Eigentlich ist es doch ganz einfach: ab Jan 23 greift der TZ-Vertrag. Dieser gilt für 2 Jahre, danach gilt wieder der VZ-Vertrag. Egal, ob du schwanger bist, in EZ oder MuSchu oder irgendeine EZ verlängerst oder dranhängst. Stellst du jetzt zB nochmal einen Antrag auf EZ für Kind 1, dann greift die EZ innerhalb des TZ-Vertrages. Mit einer neuen EZ ist nicht der TZ-Vertrag hinfällig und es würde VZ greifen. Ob dein AG bereit ist, den TZ-Vertrag vorzeitig zu beenden, musst du mit ihm besprechen - dann greift der VZ-Vertrag eben früher.
Mugi0303
Jetzt Mal unabhängig von allen Fragen der Elternzeit, du bist doch Beamtin. Da gibt es doch gar keine Verträge in dem Sinne. Du hast Teilzeit genehmigt bekommen, nach 2 Jahren läuft das aus und du bist wieder Vollzeit. Das wäre dann nach der Elternzeit im April 2025. Wenn du dann Teilzeit arbeiten willst, müsstest du es vorher neu beantragen. Teilzeit in der Elternzeit musst du natürlich auch gesondert beantragen, denke ich jedenfalls. So würde ich es jedenfalls sehen. Denke um das Teilzeitgehalt im Mutterschutz kommst du leider nicht drum herum. Blöd gelaufen. Mugi
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