Habe ich vollen Urlaubsanspruch auch wenn ich im Mutterschutz war?? Ich meine die 8 Wochen nach Entbindung. Ich habe mein Kind am 22.1 bekommen und bin am 21.3 wieder in den Betrieb. Die sagen aber jetzt das ich für die Zeit den Urlaub abgezogen kriege. Ist das rechtens?? Ich hätte eigentlich 28 Tage bekomme aber jetzt nur noch 22 Tage.
Vielen Dank Dany
Mitglied inaktiv - 13.10.2003, 23:01
Antwort auf:
Voller Urlaubsanspruch??
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.10.2003
Antwort auf:
Voller Urlaubsanspruch??
Frage deinen betrieb doch mal bitte, wo im MuSchG genau steht, daß Dir Urlaub abgezogen werden darf :-)))
Genau das GEGENTEIL steht seit letztem Jahr drin!
Also: letztes Jahr hat das MuSchuG dahingehend eine Änderung erfahren, daß dort aufgenommen wurde, daß der Jahresurlaub aufgrund des gesetzliochen Arbeitsverbotes NICHT gekürzt werden darf.
Ich habe 2 Kinder bekommen und habe "durchgearbeitet" und meine vollen 30 Tage Urlaubsdanspruch :-)
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 13.10.2003, 23:49