Hallo, ich habe eine halbe Stelle, jedoch bekomme ich seit Anbeginn laut mündlicher Vereinbarung monatlich die angefallenen Überstunden ausgezahlt, was finanziell praktisch eine volle Stelle ergibt. Seit Anfang April bin ich nun im Beschäftigungsverbot und das erste Gehalt war noch korrekt, da ja die Überstunden für März noch voll ausgezahlt wurden. Jetzt ist es allerdings so, dass mit der letzten Lohnabrechnung nur das Grundgehalt ausgezahlt wurde, und ich unmöglich damit über die Runden komme, gerade angesichts der Geburt meines Kindes am voraussichtlich 29.8. Mir wurde zuvor versichert, dass ich keine finaziellen Nachteile im Beschäftigungsverbot haben dürfte und ein Durchschnittsgehalt ausgezahlt würde, welches sich aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten Monate errechnet. Was kann ich tun, um der Personalchefin meines Betriebs eine Rechtsgrundlage zu liefern, falls es stimmt, dass ein Durchschnittsgehalt ausgezahlt werden muss? Vielen Dank im Voraus!
Mitglied inaktiv - 06.06.2011, 23:09