Vieleicht können Sie mir weiter helfen!!!!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vieleicht können Sie mir weiter helfen!!!!

Hallo Fr.Bader, ich bekomme im Mai nächsten Jahr mein zweites Kind.Lebe zur Zeit vom Arbeitslosengeld,was aber im Januar ausläuft.Nun hat mich der Vater leider verlassen,weil er meint doch noch nicht dafür reif zu sein!jetzt habe ich natürlich Panik,wie es bei mir mit den Kinder weiter gehen soll.Das erste Kind ist nicht von diesem Mann. Nun meine Frage: Muß ich jetzt zum Sozialamt gehen,oder ist der Vater auch für mich Unterhaltspflichtig?Mir haben schon viele Bekannte gesagt,das der Vater nur für das kind Unterhaltspflichtig wäre! Ich weiß wirklich nicht wie ich das schaffen soll,mit den Kinder alleine!! Ich hoffe Sie können mir helfen!!!! Vielen Dank im Voraus

Mitglied inaktiv - 30.11.2005, 23:54



Antwort auf: Vieleicht können Sie mir weiter helfen!!!!

Hallo, bis zum 3. LJ muss der KV Unterhalt an die Mutter zahlen, wenn diese wegen dem Kind nicht arbeiten kann. Darüber hinaus nur,wenn es keinen KiGa-Platz gibt. Wenn Sie mit dem Vater des 1. KIndes verheiratet waren,muss dieser weiter Unterhalt an Sie zahlen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.12.2005



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