Hallo Frau Bader, ich habe eine ganze Menge Fragen. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen bzw. mir sagen, an wen ich mich sonst noch wenden könnte: Momentan finden Umstrukturierungen in unserer Firma statt. Ich werde Ende Juli 2006 entbinden. Wenn ich vorsichtshalber 3 Jahre Elternzeit beantrage, eigentlich jedoch plane nach 5 Monaten nach der Entbindung wieder zu arbeiten, kann mir mein AG das verweigern? Bzw. sollte ich angeben, dass ich innerhalb der EZ max. 30 Stunden/Woche arbeiten möchte. Muss der AG eine Verkürzung akzeptieren bzw. kann er eine Anstellung in der EZ verweigern? In welchem Gesetz/Paragraph ist das geregelt? _____________________ Wie ist das mit dem Punktesystem bei Entlassungen? Meine Kollegin 5 Jahre Betriebszugehörigkeit / keine Kinder / unverheiratet. Ich: 7 Jahre Betriebszugehörigkeit / (fast) 2 Kinder / verheiratet. Wer hat die besseren Karten? _____________________ Während der Elternzeit erwirbt man keinen Urlaubsanspruch? Nur in der Zeit vom Mutterschutz? Voller Anspruch pro Monat bei mindestens einem Tag Mutterschutz für den jeweiligen Monat? _____________________ Ich bin gesetzlich krankenversichert. Mein Mann und demzufolge mein Kind privat. Unser AG zahlt freiwilliger Weise (da nicht tarifgebunden) pro AN einen Krankheitstag pro Kind. Bei gesetzlich Versicherten wird der Lohnausfall für den 2.-10. Tag (glaube ich) durch die gesetzl. Krankenversicherung bezahlt. Bei privaten Krankenversicherungen ist dieser Lohnausfall generell nicht mitversichert. Ich habe gelesen, dass der AG bis 5 Tage in dem Fall für Privatversicherte zahlen muss, wenn es im Tarifvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Da wir keinen TV haben, gilt dasselbe? Wo ist soetwas gesetzlich geregelt bzw. kennen Sie einen Musterprozess. Vielen Dank vorab!!!! Bianca
Mitglied inaktiv - 16.05.2006, 21:47