Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub nach Elternzeit

Frage: Urlaub nach Elternzeit

Juna3

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Hallo Frau Bader, ich habe nach meiner Elternzeit noch 24 Tage Urlaub, welcher in Vollzeit vor meiner Schwangerschaft bzw im Mutterschutz erwirtschaftet wurde. Wenn ich nun in den Dienst zurückkehre und in Teilzeit (30 Stunden) einsteige, dann wäre mein alter Urlaubsanspruch, der sonst 8 Stunden pro Urlaubstag war, ja plötzlich (bei einer 5 Tage Woche nur noch 6 Stunden) weniger wert. Nun hat mir eine Freundin erzählt, dass Urlaub, welcher in Vollzeit erwirtschaftet wurde, auch in Vollzeit genommen werden darf/muss. Mein Arbeitgeber sieht das anders und kommentiert mit: Bisher gab es da nie Probleme. Welche Möglichkeiten habe ich, um nicht an jedem Urlaubstag 2 Stunden zu verschenken? Liebe Grüße, Juna


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie den Urlaub nehmen, muss der AG in der Zeit VZ-Lohn zahlen. Liebe Grüße NB


Suomi

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Du kannst den Urlaub ja auch umrechnen auf die 6h pro Tag: 24 Tage Resturlaub x 8h = 192h Urlaub 192h / 6h neue Arbeitszeit pro Tag = 32 Tage Urlaub


netteKlarinette

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Soweit ich weiß, ist die Stundenzahl der geleisteten Tage nicht entscheidend für die Erhöhung oder Verringerung des Anspruches. Du nimmst einen Tag Urlaub, also hast du 24 Stunden frei. Es gibt ja auch an mit ungleicher Stundenverteilung pro Tag, die nehmen auch einen Urlaubstag, egal ob es ein kurzer oder langer ist. Anders sieht es aus, wenn du ein Teilzeitmodell mit freien Tagen hast, also deine Stunden zB in drei statt fünf Tagen leistest.


Juna3

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@netteKlarinette: wenn man grundsätzlich Teilzeit ist ist das richtig wie du es sagst. Das Problem ergibt sich eig nur wenn man aus Vollzeit in Teilzeit wechselt und resturlaub mitnimmt. Mich würde dazu mal die rechtliche Grundlage interessieren. Denn eigentlich darf einem ja in diesem Fall als Arbeitnehmer kein Nachteil entstehen. Hab das jetzt schon von mehreren gehört, dass es umgerechnet wird. Nur unser Dienst will davon wenig wissen Liebe Grüße


luvi

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Hallo, Eigentlich muss der Arbeitgeber an den alten Urlaubstagen Vollzeit-Lohn auszahlen. Manche gewähren entsprechend auch mehr Urlaubstage (so dass man insgesamt auf die gleichen Stunden kommt.) LG luvi


netteKlarinette

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Ach nochmal reingeschaut und jetzt erst verstanden, dass es um eine stundenweise Bezahlung geht. Das stand so nicht im Text, ich bin von Gehalt ausgegangen. Dann kann das natürlich nicht stimmen, was ich geschrieben habe. Vom Sinn her muss ich dann der letzten Schreiberin recht geben, dass es für diesen erwirtschafteten Urlaub dann Vollzeitbezahlung geben müsste, aber da kenne ich mich nicht aus.


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