Verfällt die verlängerte Elternzeit nach der Geburt des zweiten Kindes?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verfällt die verlängerte Elternzeit nach der Geburt des zweiten Kindes?

Liebe Frau Bader, ich bin momentan im 2. Jahr EZ für mein erstes Kind, geb. am 25.11.11, und wieder schwanger. Meine Elternzeit endet am 24.11.13, der Mutterschutz beginnt am 13.01.14. Dazwischen liegen knapp 7 Wochen. Da ich noch keinen Betreuungsplatz für mein Kind habe, möchte ich es weiterhin zuhause betreuen. Meine Fragen: Falls ich bei meinem AG das 3. Jahr EZ beantrage und er zustimmt, verfallen dann die Monate nach der Geburt des 2. Kindes (denn ab dann gilt ja die neue EZ) oder könnte ich die für die Zukunft "aufheben"? Welche andere Möglichkeit hätte ich, in den 7 Wochen nicht zu arbeiten? Ich möchte meinem AG auf jeden Fall einen konkreten Vorschlag machen, damit er besser planen kann. Bei einer unbezahlten Freistellung müsste ich mich aber selbst versichern, wofür leider das Geld fehlt.

von Jennie75 am 05.09.2013, 15:48



Antwort auf: Verfällt die verlängerte Elternzeit nach der Geburt des zweiten Kindes?

Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ich würde das aber immer mit der KK abklären, weil diese manchmal Probleme bereitet. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Nach der Gesetzesänderung ab 2013 kann man auch, das ist am vorteilhaftesten, am Tag vor dem Mutterschutz die erste Elternzeit beenden. Dann erhält man nämlich das volle Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.09.2013



Antwort auf: Verfällt die verlängerte Elternzeit nach der Geburt des zweiten Kindes?

Konkreter Vorschlag? Verlängere mit einer Frist von 7 Wochen (7 Wochen vor 24.11.13) deine Elternzeit bis zum Beginn des Mutterschutz! Du musst kein ganzes Jahr nehmen. Tageweise geht auch. Und für den Rest (des 3. Jahres) kannst du die Übertragung über den 3. Geburtstag hinaus beantragen. Verlängern auch nur bis zum Mutterschutz (12.01.14), weil du dann ab Mutterschutzbeginn das volle MuSchu-Geld bekommst. Gruß Sabine

von SumSum076 am 05.09.2013, 19:06



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