Guten Tag, Situation ist folgende: ich habe mich bereits vor der Geburt unseres Sohnes von dem Kindsvater getrennt. Da ich inzwischen einen neuen Partner habe, möchte der Kindsvater keinerlei Kontakt zu seinem Kind haben, weigert sich daher auch, Unterhalt zu zahlen. Z.Z. bekomme ich Unterhaltsvorschuss i.H. vom 122 €, man hat mir vom Jugendamt angeboten, eine sogenannte "Beistandschaft" einzurichten, es ist aber nicht sicher, ob der Kindsvater überhaupt arbeitet, bzw. Geld verdient. Nun möchte ich den Unterhaltsanspruch für den Kleinen lieber privat über einen Rechtsanwalt regeln lassen, also gerichtlich feststellen lassen, daß der Kindsvater sounsoviel zu zahlen hat. Wie läuft das ganze ab? Und vor allem: Kann ich Prozeßkostenhilfe beantragen (wenn ja, wo?) oder hat der Kindsvater die Kosten des Verfahrens zu tragen??? (Ich selbst habe zunächst 2 Jahre Elternzeit und lebe zur Zeit von Sozialhilfe, Erziehungsgeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuß) MfG Silvia
Mitglied inaktiv - 06.01.2004, 12:05