Cawti
Guten Abend Frau Bader, Wir haben für unseren Sohn nur einen Platz in einer privaten Krippe bekommen. Da wir beide berufstätig sind, sind wir auf den Platz angewiesen. Nun ist die Krippe wesentlich teurer als die städtischen Einrichtungen. Haben wir ein Recht darauf, dass die Differenz von der Stadt übernommen wird? Vielen Dank und viele Grüße
Hallo, Frage ist, ob Sie der Gemeinde die Chance gegeben haben, Ihnen eine Platz zuzuweisen. Liebe Grüße NB
cube
Weder Tagesmutter noch städtischer KiGa waren möglich? Wusste die Stadt / Gemeinde dies und konnte euch trotz Nachfrage eurerseits keinen anderen Platz anbieten? Dann müsste die Stadt die Differenz übernehmen. Gab es andere Möglichkeiten von Seiten der Stadt, aber diese haben euch nicht gefallen, müsst ihr selbst die Mehrkosten tragen.
Ähnliche Fragen
Hallo, meine Elternzeit endet am 19.07.2013, allerdings bekommen wir den KITA Platz für unseren Sohn erst im Oktober 2013. Ich bin noch angestellt, wer zahlt die 2 Monate "Verlängerung" zu meinem Lebensunterhalt?? Mein AG sicher nicht... das Jugendamt ?? Hartz IV (trotz Festanstellung?) Vielen Dank, es grüßt freundlichst Jana Kraeker
Wer zahlt die Kita Kosten bei Trennung? Beide Eltern oder nur das Elternteil bei dem das Kind lebt (bei der Mutter) was ist wenn die Mutter nach der Trennung Allg2 bezieht der Mann jedoch arbeiten geht und verdient?Wird das Geld dann komplett auf dem Vater geschoben oder nur die Hälfte oder müssen beide nichts zahlen wenn die Frau Sozialleistung be ...
Hallo Fr. Bader, In unserer Stadt haben wir für dieses Jahr keinen Kitaplatz erhalten, auch mit anwaltlicher Hilfe nicht. Jetzt haben wir einen in der deutlich teureren Nachbarstadt. Die Frage ist jetzt welchen Satz wir zahlen müssen, den unseres Wohnsitzes oder den der Kita Gemeinde? Es wäre ein Unterschied von ca. 200€. Vielen Dank für Ihre Hil ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bekomme Ende Mai einen geplanten Kaiserschnitt. Wie viel Anspruch auf Mutterschutz habe ich nach dem Kaiserschnitt? Ich habe eine 3 jährige Tochter und hätte gerne einen Notbetreuungsplatz in Kita über die Sommerferien ( NRW ) Kann mir die Kita dies verweigern? Viele Grüße Angelina Breuking
Sehr geehrte Frau Bader, Ich hab eine Frage bezüglich eines Kita-Platzes. Wenn der Kindesvater, welcher sorgeberechtigt ist, die Unterschrift für den Betreuungsvertrag verweigert, welche Möglichkeiten hat die Kindesmutter? Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße.
Hallo, Meine Tochter wird dieses Jahr einen ganzen Monat (Juli) nicht in die Kita gehen. Hat man somit ein Recht für diesen Monat keinen Kita Beitrag zu zahlen? Vielen Dank.
Welche Rechte hat man bei Kita-Ausfall (Personalmangel)? Es geht um den Ausfall ganzer Tage, dazu Kürzung der Betreuungszeit, beides über mehrere Wochen (Ende noch offen). Im Internet lese ich etwas von Notbetreuungen - aber gibt es so etwas wirklich? Über welchen Träger, Anbieter, ...? Finanziell scheint sich nichts zu ändern, oder? Das wür ...
Guten Tag Frau Bader, uns wurde der heute der Kitavertrag zum Ende der Krippenzeit gekündigt. Berufen hat man sich auf folgenden Absatz in der Satzung: "Kündigung durch Träger: Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn: 4. das Kind auf Grund schwerer Verhaltensstörungen sich oder andere gefährd ...
Guten Tag Frau Bader, Wir wechseln bald die Kita, da wir in der aktuellen Einrichtung sehr unzufrieden sind und einen Platz in einer wohnortnäheren Kita bekommen haben. Den neuen Platz haben wir ab 01.06., der Vertrag in der alten Kita läuft noch bis 31.07.. Da unsere Tochter dann ja dauerhaft die alte Einrichtung nicht mehr besucht, denke ich, ...
Bitte um das BGH Urteil, das ein Kindergarten Kündigungsperre in den Sommermonaten hat. Dies ist zulässig, warum? Bitte um kurze Erläuterung
Die letzten 10 Beiträge
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Was passiert mit nicht genommener Elternzeit beim Wechsel des Arbeitgebers?
- Abfindung und Elterngeld
- Bemessungszeitraum Krankengeld
- Vater will Sorgerecht zurück erhalten
- Elternzeit
- Elternzeit
- Restanspruch ALG I
- Einbehalten vo Unterhaltsgeld