TheMetatron
Sehr geehrte Frau Bader, ich richte mich mit folgenderFrage an sie. Ich bin Stiefvater eines 16- jährigen Sohnes der ggf. bald selbst Geld verdient,so das der leibliche Vater keinen Unterhalt mehr zahlen müsste. Der leibliche vater zahlt nicht den VollenUnterhalt,da er nicht ausreichend Verdient um den Unterhalt für ihn und die beiden Halbbrüder aus neuer Ehe auf zu bringen. Seit ca. 10 Jahren schließe ich diese finanzielle Lücke im Unterhalt mit meinem Einkommen da er in häuslicherGemeinschaft mit mir und seiner Mutter wohnt. Ich habe nun gelesen, dass evtl. die Möglichkeit besteht nicht gezahlten oder zuwenig gezahlten Unterhalt für den ich aufgekommen bin vom leiblichen Vater ein zu fordern. Ist dies Möglich? Unter welchen Voraussetzungen?
Hallo, Sie sind grundsätzlich gesetzlich nicht dazu verpflichtet, einem Stiefkind Unterhalt zu zahlen. Wenn jetzt also der leibliche Vater den geschuldeten Unterhalt geleistet hat, wüsste ich nicht, auf welcher gesetzlichen Grundlage Sie einen Rückforderungsanspruch haben sollen. Liebe Grüße NB
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