Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt vom Vater?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt vom Vater?

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Hallo Frau Bader, ich bin 18, wohne mit meinen Freund zusammen, mache eine Ausbildung und verdiene 400 Euro netto. Dazu habe ich 184 Euro Kindergeld. Kann ich von meinem Vater Unterhalt bekommen? Er meint ich hätte genug. Meine Mutter zahlt mir auch nichts.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es kommt darauf an, wieviel die Eltern verdienen. Evtl. besteht ein Anspruch, dann aber gegen beide Eltern anteilig nach dem Verdienst. Liebe Grüsse, NB


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dein vater muss dir unterhalt bezahlen, wenn du eine ausbildung machst oder studierst..... hier mal den link von der Düsseldorfer Tabbele (unterhalt von 2010) http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php vll hgilft der dir weiter dann siehst du wie viel dir zusteht! lg jasmin


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Falsch... Vater und Mutter müssen Unterhalt zahlen. Bis auf einen Freibetrag von glaub ich 80 € wird allerdings dein Ausbildungsgeld auf den Unterhalt angerechnet. Der verbleibende Betrag wird auf beide Elternteile verteilt. Ab 18 Jahren sind nämlich beide Elternteile zu Barunterhalt verpflichtet.


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Hallo, der Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen von Mutter UND Vater. http://www.scheidung-online.de/ku-vjkind.htm Gut durchlesen und weitere Links dort beachten. Ncht vergessen, dass Ausbildzungsrelevante Kosten auch über die 90,- EUR hinaus geltend gemacht werden können. Viele Grüße Désirée


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Mein Vater sagt sein Anwalt habe das geprüft und das ist eben so. Ich verstehe diese Tabelle nicht. Ich habe also 400 Euro minus 90 Euro = 310 Euro. Dazu kommen 184 Kindergeld = 494 Euro. Dann wäre mein Anspruch 640 - 494 = 146 Euro?


Mitglied inaktiv

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Soweit ich sehen kann recnet man so: die Verdienste der Eltern werden zusammengerechnet. Das gemeinsame Netto Deiner Eltern ist die Basis in welche Zeile der Düsseldorfer Tabelle Du schauen musst. Von dem Unterhalt in der jeweiligen Zeile ziehst Du das volle Kindergeld ab. den restlichen Unterhalt müssen deine Eltern zahlen. Evtl. muss Du Teile deiner Ausbildungsvergütung abziehen. Wenn das alles nicht reicht, musst Du Hart IV beantragen. Spätestens dann wird die Unterhaltspflicht Deiner Eltern überprüft. Viele Grüße Désirée


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