Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt vom Vater / Grosseltern

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt vom Vater / Grosseltern

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Hallo Fr. Bader, Ich erhalte im moment vom JA den UVG, da die Vaterschaft noch immer nicht anerkannt ist (sohn ist ein jahr alt). Da ich im moment arbeite und ab DEz. wieder sozi beziehen werde ist es im moment noch nicht so brisant, aber ab nächstes Jahr möchte ich studieren gehen und dann stellt sich mir die Frage wie ich den Unterhalt für mich und meinen Sohn von der Familie einklagen kann. Ich habe gehört dass dies möglich ist, evtl bei gemeinsamen Sorgerecht auch wenn man nicht verheiratet war. Der KindsVater studiert selber wieder und die Mutter ist steuerberaterin mit eigener Steuerkanzlei. Der Vater ist in Rente. Kann ich von den Grosseltern meínes Sohnes Unterhalt für mich und meinen Sohn einklagen? Meine Mutter ist selbst AE und kriegt Arbeitslosengeld und mein Dad ist in den USA... Vielen Dank für ihre ANtwort. Andrea und Noah


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, erst mal ist der Kindsvater dran, dann Ihre Eltern und damnn erst uU die Eltern von ihm. Gruß, NB


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