Hallo, verfällt während des EU der Urlaubsanspruch, wenn er vor dem Mutterschutz bzw. EU wegen Krankheit nicht genommen werden konnte ? Und wie sieht es mit angeordneten Überstunden aus ? Speziell hier: Hätte aus dem Jahr 2000 noch 15 Tage Resturlaub gehabt, konnte ihn aber nicht nehmen, da ich 2 Monate wegen vorzeitigen Wehen krankgeschrieben war und der Urlaub für direkt vor dem Mutterschutz eingereicht wurde und dann aufgrund Krankheit nicht genommen werden konnte und nun ist er angeblich verfallen, ebenfalls meine rund 90 Überstunden. Vielen Dank für die Infos
Mitglied inaktiv - 13.08.2003, 12:44