Frage: Urlaubsanspruch

Hallo, meine Tochter wurde am 19.12.17 geboren. Elternzeit läuft bis 18.12.20. Ich habe keine Info bzgl der 1/12 Regelung bekommen. Ich habe 29 Tage Urlaub. Wieviel Urlaubstage habe ich am 19.12.20? (Resturlaub aus 2017 wäre verfallen?) Danke

von Wunder44 am 09.05.2020, 09:30



Antwort auf: Urlaubsanspruch

Hallo, 1. Der Urlaub aus der Zeit vor der EZ kann noch im Jahr nach Beendigung der EZ genommen werden. Also noch 2021 2. Der AG kann den Urlaub bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages kürzen - dann nicht mehr. Das sagt ein ganz neues Urteil vom BAG mit Urteil vom 19. Mai 2015 (9 AZR 725/13). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.05.2020



Antwort auf: Urlaubsanspruch

Ich hätte den Urlaub aus 2017 ja theoretisch bis vor dem Mutterschutz nehmen können (einen Monat vor Mutterschutz war ich noch krank geschrieben). Normalerweise muss der Urlaub bis Ende März des Folgejahres weg sein.

von Wunder44 am 09.05.2020, 09:36



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