Sehr geehrte Frau Bader, darf der AG mir den Urlaubsanspruch aus dem Mutterschutz 2 und 3 verweigern und stattdessen auf unbezahlte Freistellung bis zum Mutterschutz 3 pochen? Ich bin grad in Elternzeit bis Juni (3 Jahre, zweites Kind) und müsste 8 Wochen arbeiten bis zum Eintritt des neuen dritten Mutterschutzes. Ich dachte, dass ich den Urlaub nehme und einen Monat unbezahlten Urlaub beantrage. Darf ich dem AG diesen Vorschlag unterbreiten? Vielen Dank
von sav.annah am 30.01.2018, 12:43