Hallo Frau Bader,
ich bin in einem kath. Kindergarten als Leitung tätig. Ich arbeite den ganzen Tag und bin nun in der 24. Woche schwanger. Mein Mutterschutz beginnt am 14.Dezember. Da bei uns die Urlaubstage in den Ferienzeiten festgelegt sind, würde mich nun interessieren, ob ich auf die Urlaubstage während der Weihnachtsferien einen Anspruch habe oder ob diese, wir mir zugetragen wurde, laut den neuesten Gesetzen, verfallen.
Liebe Grüße
Sabine.
Mitglied inaktiv - 29.09.2002, 11:39
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Liebe Sabine,
lesen Sie mal in Ihrem Vertrag. Ich fürchte, sie verfallen.
Werden Sie nach BAT bezahlt? Dann schauen Sie dort.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.10.2002
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Hi,
möglicherweise verfallen sie, da i.d.R. der Urlaub bis zum 31.12. eines Jahres genommen werden muss.
Aber evtl. kann man auf eine Auszahlung betsehen.
Mir wurden damals die Resturlaubstage in bar vergütet, da ich aus dienstlichen Gründen (bei dir wären es gesundheitliche, bzw Geburt und Mutterschutz) meinen Urlaub nicht wahrnehmen konnte.
Du hättest bis zum 14. Dezember ausreichend Zeit, den Urlaub zu nehmen, aber es stehen anscheinend dienstliche Gründe dagegen.
Ich würde das aber unbedingt mit der Personalabteilung abklären und evtl. einen Urlaubsantrag stellen, der dann mit Begründung abgelehnt werden könnte und du so eine Handhabe hast.
Wahrscheinlich wird man dir dann den Urlaub übertragen, um nicht zahlen zu müssen.
Versuch es einfach... vielo Erfolg
Mitglied inaktiv - 01.10.2002, 11:05