Ich bin vor drei Jahren in EU gegangen und habe damals (soweit ich noch weiss) meinen Jahresurlaub genommen für die Zeit bis zum Geburtstermin minus die 6 Wochen Mutterschutz vorher. Die Geburt war dann drei Wochen vor dem errechneten Termin. Stehen mir für die Zeit des Mutterschutzes vorher auch Urlaubstage zu, die nach drei Jahren EU noch nicht verfallen sind? (Anschliessend begann gleich der EU). Wäre gut zu wissen, da ich diese jetzt für die Eingewöhnungszeit des Kleinen im Kindergarten gut gebrauchen könnte.