Hallo Frau Bader, ich arbeite in einem Unternehmen mit etwas 70 Angestellten und hatte vor meinen Kindern einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen lt.Arbeitsvertrag. Zwischenzeitlich war ich in Elternzeit und kam zu einer Zeit in das Unternehmen zurück, als ein neuer Geschäftsführer eintrat. Dieser stellte mich auch als Teilzeitkraft wieder ein. Ich bekam aber keinen neuen Vertrag. Er war damals der Meinung ich bräuchte keinen neuen, es würde ja bis auf die Arbeitszeit alles gleich bleiben (Das Gehalt natürlich der verminderten Arbeitszeit angepasst.) . Nun bekomme ich aber lt. unserer Personalabteilung nur 25 Tage Jahresurlaub, obwohl ich keinen neuen Vertrag bekommen habe, der das regelt. Ich weiß, das meine früheren Kollegen fast alle noch den Urlaub bekommen, den Sie vor dem Inhaberwechsel hatten. Währenddessen neue Angestellte bzw. die "alten" Angestellten unseres jetzigen Geschäftsführers nur 25 Tage Urlaub bekommen. Auf meine Nachfrage hin, wieso ich plötzlich nur 25 Tage bekomme antwortete er mir, das das eben so wäre, denn wir würden keinem Tarifvertrag angehören und er müsse die Urlaubsregelung zwischen "alten" und "neuen" Angestellten dringend anpassen. Jetzt frage ich mich, ob das so tatsächlich in Ordnung ist und ob es sein kann, das ein Unternehmen keinem Tarifvertrag angehört und ob ich irgendeine Möglichkeit habe auf den 30 Urlaubstagen zu bestehen. Für Ihre Mühe und Ihren Ratschlag bedanke ich mich im Voraus und wünsche Ihnen alles Gute. Viele Grüße
Mitglied inaktiv - 22.06.2010, 22:46