Hallo frau bader,
Folgende Situation:
Arbeitsantritt 1.April
ET: 26.12 des gleichen jahres
ab 1.10 beschäftigungsverbot.
meinen Unrlaub durfte ich nicht mehr nehmen..
Steht mir jetzt auch für die zeit von 1.10 bis zum ET noch der Urlaub zu?
Vereinbart waren 2 tage pro monat?
Lg und danke
Reni
Mitglied inaktiv - 24.09.2007, 10:29
Antwort auf:
urlaubsanspruch?
Hallo,
Sie haben Urlaubsansprüche bis zum Ende des Monats, wo der Mutterschutz endet.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.09.2007
Antwort auf:
urlaubsanspruch?
Da mein Erziehungsurlaub jetzt nach 3 jahren endet, und ich das Arbeitsverhältniss zum Ende des EU kündige, muss mir der Urlaub doch ausbezahlt werden, oder?
LG Reni
Mitglied inaktiv - 24.09.2007, 11:14