Hallo, ich bin gerade 2 Tg vor meinem Mutterschutz (Resturlaub 20 Tg.) im Urlaub gewesen und habe dann ein frühchen bekommen. Eigentlich hätte ich ja noch 20 Tage Resturlaub. Wie ist das geregelt, wenn ich dort nicht wieder arbeite. Muß mein AG mir den Resturlaub dann ausbezahlen und mir auch noch ein Gehalt für einen Monat zahlen oder ist das jetzt alles verfallen? Danke Naty
Mitglied inaktiv - 04.01.2007, 11:33