Hallo Frau Bader,
Ich habe seit 07/04 ein Beschäftigungsverbot gehabt. ET war 09.02.05,*18.01.05(36.SSW).Bis Anfang Juli 04 habe ich 8 Tage Urlaub genommen. Wie wird mein Urlaub berechnet, wieviele Tage werden mir aus 2004 noch genehmigt und wie ist der Urlaub in der Zeit vom Mutterschutz geregelt. Ich habe einen Jahresurlaub von 30 Tagen. Mein Arbeitgeber meint nämlich, es würde kein Urlaub mehr geben, da ich ja nicht gearbeitet hätte und ihn somit gar nicht hätte nehmen können.
Vielen Dank!
Schnatte
Mitglied inaktiv - 02.04.2005, 21:38
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Dies alles ist geregelt im MuSchG und BErzGG.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2005
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Dir steht anteiliger Urlaub bis zum ABlauf der Mutterschutzfrist zu, der verfällt auch nicht kann aber auch gleich anschließend an die Mutterschutzzeit genommen werden und danach die Elternzeit gestartet werden.
LG
Mitglied inaktiv - 03.04.2005, 22:30