Hallo Fr. Bader, ich bin seit 22. April bis 29. Juli in Mutterschutz. Vor dem 22. April war ich wegen meinem 1. Kind in Elternzeit. Da ich in einem Arbeitsverhältnis stehe, steht mir die Lohnfortzahlung vom AG zu. Meine Frage nun: hab ich während des Mutterschutzes Anspruch auf Urlaub und wenn ja, muss mir der AG dieses ausbezahlen? Werde die EZ für das 2. Kind 2 Jahre in Anspruch nehmen. Vielen Dank schon mal VG Daniela
von Dani91 am 09.07.2015, 10:25