Urlaubsanspruch während der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch während der Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich hätte 2 Fragen zum Thema Urlaub bei Elternzeit: 1. Mein Mann nimmt 2 Monate Elternzeit. Wird sein Urlaub anteilig gekürzt oder hat er anspruch auf den vollen Jahresurlaub? 2. Meine Tochter wurde am 18. Juli 2012 geboren. Ich hatte seit März ein Beschäftigungsverbot, habe also in 2012 gar keinen Urlaub genommen. Wie berechnet sich mein Urlaubsanspruch für 2012 bzw. 2013? Ich habe einen Jahresurlaub von 27 Tagen. Eine Freundin meinte ich hätte für 2012 anspruch auf den gesamten Jahresurlaub, da mein Kind in der 2. Jahreshälfte geborden wurde. Vielen Dank Liebe Grüße Nicole Bartelt

von Ame369 am 18.02.2013, 17:48



Antwort auf: Urlaubsanspruch während der Elternzeit

Hallo, , Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.02.2013



Antwort auf: Urlaubsanspruch während der Elternzeit

Es gibt ein neueres Urteil, wonach der Urlaub für die ersten 3 Monate der EZ nicht gekürzt werden darf... (weiß aber grad keine Fundstelle) Ansonsten darf der Urlaub um 1 Zwölftel des Jahresurlaubes gekürzt werden, wenn der Vater seine 2 Monate zusammenhängend nimmt. Nimmt er 2 einzelne Monate, dann darf nicht gekürzt werden. Dein Urlaub hat mit der Jahreshälfte nix zu tun! Urlaub darf gekürzt werden (um 1 Zwölftel), für jeden Kalendermonat, den man komplett in Elternzeit ist. Ging dein Mutterschutz zB bis Mitte September, dann warst du erst ab Oktober komplett in Elternzeit. Also kann dir der Urlaub für 3 Monate (okt - Dez) gekürzt werden. 27/12 = 2,25 2,25 * 3 = 6,75 27 - 6,75 = 20,25 = 20 Tage Gleiches gilt, wenn dein Mutterschutz zB bis zum 29.09. gegangen wäre. Gruß Sabine

von SumSum076 am 18.02.2013, 21:12



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