Mitglied inaktiv
Hallo, bin seit 1996 in einer Firma im Beschäftigungsverhältnis. Im Oktober 2006 kam meine Tochter auf die Welt. Da hab ich die 3 Jahre Erziehungsurlaub mit meinem Arbeitgeber ausgemacht. Im Mai diesen Jahres kam mein Sohn auf die Welt. Hab auch diesmal 3 Jahre Elternzeit vereinbart. Bin nun von Mai bis Oktober nun "doppelt" in Elternzeit. Meine Fragen: Kann ich die erste Elternzeit splitten, so dass ich im Mai 2012 noch bis 0ktober 2012 Elternzeit mache? Habe auch von einem Urlaubsanspruch während der Elternzeit was gehört? Dieser verfällt anscheinend nicht. Gibt es das tatsächlich? Oder ist mir da was ins Ohr geflunkert worden? Eine Freundin und Arbeitskollegin hat mir das erzählt, die ebenfalls im Januar nochmals Mama wurde. Herzlichen Dank und viele Grüsse!
Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, und was hat das mit diesem Urlaubsanspruch in Elternzeit von dem ich mal was gehört hab auf sich? Gibt es sowas tatsächlich oder nicht? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Ähnliche Fragen
hallo frau bader, stimmt es das es während der elterzeit der Urlaubsanspruch ganz normal weiter einem zusteht ? sprich pro jahr elternzeit den angegebenen Urlaubsanspruch von zb.22 tage? wenn ja kann ich diesen direkt nach der elternzeit anmelden? wissen sie etwas darüber? freu mich von ihnen zu lesen: lg anina
Hallo Frau Bader, ich hätte 2 Fragen zum Thema Urlaub bei Elternzeit: 1. Mein Mann nimmt 2 Monate Elternzeit. Wird sein Urlaub anteilig gekürzt oder hat er anspruch auf den vollen Jahresurlaub? 2. Meine Tochter wurde am 18. Juli 2012 geboren. Ich hatte seit März ein Beschäftigungsverbot, habe also in 2012 gar keinen Urlaub genommen. Wie be ...
Hallo, ich bin noch in der Elternzeit (mein Kind ist 2)arbeite auf 400€ Basis.Nun meint mein Arbeitgeber, mir stehe kein Urlaub zu, da ich noch in der Elternzeit bin.Hat er recht? Bekomme kein Elterngeld mehr. Stehen mir nicht auch bei Minijob Urlaubszeit zu? Hat doch nix mit Elternzeit zu tun, oder?
Meine Chefin hat mir einen Brief geschrieben in dem sie mir mitgeteilt hat, dass sie den in der Elternzeit entstandenen Urlaubsanspruch für jeden Monat der Elternzeit kürzt !! Was genau bedeutet das und was bekomme ich !? Danke
Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank, Clau ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...
Liebe Frau Bader, Ich habe regulär eine 4 Tage Woche und vertraglich 23 Urlaubstage im Jahr. nun war ich 2024 von März bis August im Teilzeit BV (2 Tage Woche statt 4 Tage). Danach kam der Mutterschutz und die Elternzeit. ich habe 2024 vor dem BV 6 Urlaubstage genommen und innerhalb des BV 8 Tage. Stehen mir also noch 9 Ta ...
Hallo, Ich arbeite in der Produktion 5 Tage/Woche mit a 8h. Nun bin ich schwanger geworden und kann aus Mutterschutzgründen nicht mehr in der Produktion tätig sein. Mein Arbeitgeber hat mir nun angeboten mich im Homeoffice 2 Tage/Woche a 8h beschäftigen zu können. Das bedeutet ab 01.01.26 bin ich nun in diesem Teilbeschäftigungsverbot. Aus ...
Hallo Frau Bader, ich war vor der Elternzeit in Vollzeit angestellt. Nun möchte ich während der Elternzeit einen Minijob ausüben und mein alter Arbeitsvertrag soll dabei ruhen. Dies hatte ich in meinem Schreiben auch so vermerkt. Jetzt habe ich allerdings ein Änderungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten - mit dem Inhalt "der Beschäftigungsumfang der ...