Mitglied inaktiv
Hallo, bin seit 1996 in einer Firma im Beschäftigungsverhältnis. Im Oktober 2006 kam meine Tochter auf die Welt. Da hab ich die 3 Jahre Erziehungsurlaub mit meinem Arbeitgeber ausgemacht. Im Mai diesen Jahres kam mein Sohn auf die Welt. Hab auch diesmal 3 Jahre Elternzeit vereinbart. Bin nun von Mai bis Oktober nun "doppelt" in Elternzeit. Meine Fragen: Kann ich die erste Elternzeit splitten, so dass ich im Mai 2012 noch bis 0ktober 2012 Elternzeit mache? Habe auch von einem Urlaubsanspruch während der Elternzeit was gehört? Dieser verfällt anscheinend nicht. Gibt es das tatsächlich? Oder ist mir da was ins Ohr geflunkert worden? Eine Freundin und Arbeitskollegin hat mir das erzählt, die ebenfalls im Januar nochmals Mama wurde. Herzlichen Dank und viele Grüsse!
Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, und was hat das mit diesem Urlaubsanspruch in Elternzeit von dem ich mal was gehört hab auf sich? Gibt es sowas tatsächlich oder nicht? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
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hallo frau bader, stimmt es das es während der elterzeit der Urlaubsanspruch ganz normal weiter einem zusteht ? sprich pro jahr elternzeit den angegebenen Urlaubsanspruch von zb.22 tage? wenn ja kann ich diesen direkt nach der elternzeit anmelden? wissen sie etwas darüber? freu mich von ihnen zu lesen: lg anina
Hallo Frau Bader, ich hätte 2 Fragen zum Thema Urlaub bei Elternzeit: 1. Mein Mann nimmt 2 Monate Elternzeit. Wird sein Urlaub anteilig gekürzt oder hat er anspruch auf den vollen Jahresurlaub? 2. Meine Tochter wurde am 18. Juli 2012 geboren. Ich hatte seit März ein Beschäftigungsverbot, habe also in 2012 gar keinen Urlaub genommen. Wie be ...
Hallo, ich bin noch in der Elternzeit (mein Kind ist 2)arbeite auf 400€ Basis.Nun meint mein Arbeitgeber, mir stehe kein Urlaub zu, da ich noch in der Elternzeit bin.Hat er recht? Bekomme kein Elterngeld mehr. Stehen mir nicht auch bei Minijob Urlaubszeit zu? Hat doch nix mit Elternzeit zu tun, oder?
Meine Chefin hat mir einen Brief geschrieben in dem sie mir mitgeteilt hat, dass sie den in der Elternzeit entstandenen Urlaubsanspruch für jeden Monat der Elternzeit kürzt !! Was genau bedeutet das und was bekomme ich !? Danke
Hallo zusammen, Wir haben folgendes Problem: Ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Mein Mann erreicht dieses Jahr such die Grenze und muss sich freiwillig gesetzlich versichern lassen. Nun die Frage: Ist es möglich, dass ich während meinen 12 Monaten Elternzeit keine Beiträge für die KV zahlen muss? Kann ich mich beim Mann Familienversic ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell in der zweite Elternzeit Jahr (2 in Anspruch genommen) jedoch Elterngeld nur für ein Jahr beantragt. Der Plan war dass wenn der kleine in der Krippe sich eingewöhnt hat die Elternzeit zu beenden und wieder Teilzei zurück zu gehen. Zurzeit geht leider nicht die gewünschte Arbeitzeiten nämlich die die mein So ...
Liebe Frau Bader, mein Mann und ich sind beide berufstätig und haben kürzlich ein Haus gekauft. Vor zwei Monaten kam unser zweites Kind zur Welt, und ich befinde mich aktuell in Elternzeit. Wir zahlen den Höchstsatz für die Kita unserer Tochter, doch inzwischen wird das gesamte Gehalt meines Mannes für den Kredit, Strom, Heizung, Versicherun ...
Hallo Frau Bader, ich bin nach dem Mutterschutz (18.9. 24) wieder bei meinem alten Arbeitgeber mit Teilzeit in Elternzeit eingestiegen. Beantragt habe ich 13 Stunden, diese wurden auch genehmigt. Nun ist bei mir der Wunsch entstanden die Stundenzahl zu erhöhen. Das habe ich per Mail mitgeteilt und dem wurde auch zunächst per Mail zugestimmt ...
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