hallo frau bader,
stimmt es das es während der elterzeit der Urlaubsanspruch ganz normal weiter einem zusteht ? sprich pro jahr elternzeit den angegebenen Urlaubsanspruch von zb.22 tage? wenn ja kann ich diesen direkt nach der elternzeit anmelden?
wissen sie etwas darüber?
freu mich von ihnen zu lesen:
lg anina
von
anina73
am 12.06.2012, 17:07
Antwort auf:
urlaubsanspruch während der elternzeit?
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.06.2012
Antwort auf:
urlaubsanspruch während der elternzeit?
Ne, das stimmt nicht!
Urlaubsanspruch entsteht nur während des Mutterschutzes und für Monate, die man nicht komplett in Elternzeit ist.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 12.06.2012, 20:15