Hallo Frau Bader.
Am 31.10. kam unser Sohn zur Welt. Mein Freund möchte nun zwei Partnermonate nehmen. Einmal vom 01.12.-30.12 und vom 01.05.-30.05.
Sein Chef hat das auch so bewilligt, möchte ihm aber für diese Zeit Jahresurlaub abziehen.
Ist es nicht so, dass dies nur dann gemacht werden kann wenn komplette Kalendermonate genommen werden würden? Also zb 01.12.-30.01. - da wäre der Dezember ja als ganzer Monat dabei?
Wie sieht es hier rechtlich aus? Vielen Dank
von
MelaMelone
am 27.11.2014, 15:39
Antwort auf:
Urlaubsanspruch und Partnermonat
Hallo,
nein. Dann hat er ja keine zwei Monate EZ - dann muss er das EG zurückzahlen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.12.2014
Antwort auf:
Urlaubsanspruch und Partnermonat
Dieser Elternzeitantrag bringt Schwierigkeiten beim Elterngeld!!!
Denn die Zeiten passen nicht zu den Lebensmonaten.
Urlaub darf der Chef dafür nicht abziehen, da kein ganzer Kalendermonat betroffen ist. § 17 BEEG
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 27.11.2014, 18:20
Antwort auf:
Urlaubsanspruch und Partnermonat
Wieso sind das keine Lebensmonate? So hat man uns das beim Amt telefonisch gesagt.
31.10. - 30.11. = 1. LM
01.12. - 30.12. = 2. LM
31.12. - 30.01. = 3. LM
Usw...
Ist doch richtig oder?
von
MelaMelone
am 28.11.2014, 00:09
Antwort auf:
Urlaubsanspruch und Partnermonat
Ja, diese Aufzählung ist (fast) korrekt, aber in der Ausgangsfrage haben die Elternzeitmonate deines Partners nicht am Monatsletzten, sondern am Monatsersten angefangen - das wäre verkehrt!
Und da das Kind am Monatsletzten kam, würde ich meinen, jeder Lebensmonat beginnt am Monatsletzten und kann nicht auf den Monatsersten verschoben werden. (Wo würde man sonst im Feb/Mrz landen?) Demnach endet der LM einen Tag vor dem Monatsletzten.
LM 1: 31.10.-29.11.
LM 2: 30.11.-30.12.
LM 3: 31.12.-30.01.
LM 4: 31.01.-27. oder 28.02 (Schaltjahr)
LM 5: 28. oder 29.02. (Schaltjahr)-30.03.
LM 6: 31.03.-29.04.
"Mein Freund möchte nun zwei Partnermonate nehmen. Einmal vom 01.12.-30.12 und vom 01.05.-30.05."
In deiner Aufzählung fehlt ein Tag.
Würde die EZ am 1. des Monats beginnen, müsste sie am Monatsletzten enden.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 28.11.2014, 08:18