Hallo,
meine Frage ist:
Mein MuSchu endet am 03.12.09
Ich arbeite Teilzeit (20Std.-woche) 4-Tage-Woche und habe 26 Tage Urlaub im Jahr. Als Vollzeitkraft hatte ich 31 Tage Ulraub.
Wieviel Urlaubanspruch habe ich in 2009.
Ich habe im §17 BEEG keinen Hinweis, wenn es sich um Teilzeit handelt.
Danke und Grüsse
zanit
Mitglied inaktiv - 24.02.2009, 13:39
Antwort auf:
urlaubsanspruch in TZ
Hallo,
Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft.
Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei.
Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde.
Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes, für Sie vorteilhafteres geregelt ist, gilt das.
Wenn man die Tätigkeit unter dem Jahr beendet steht einem der oben errechnet Urlaub anteilig auf die Monate verteilt zu.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.02.2009