Hallo Frau Bader,
meine EZ ist vorüber und ich bin wieder Vollzeit arbeiten. Ich beabsichtige einen TZ-Antrag zu stellen (Voraussetzungen erfüllt beim AG).
Wenn ich meinen Job von Voll- auf TZ auf 50 % verringere, wie berechnet sich mein Urlaubsanspruch, wenn ich
1. die TZ-Stunden auf Montag - Donnerstag verteile?
2. meine TZ-Arbeitszeit auf Mo-Fr lasse?
Habe ich bei der 1. Variante Urlaubsanspruch von 80 % aus dem Vollzeitanspruch (d.h. statt bisher 30 Tage nur noch 24 Tage)?
HAbe ich bei der 2. Variante dann wie gehabt 30 Tage (weil ich ja weiterhin Mo-Fr arbeite und "nur" wenige Geld kriege)?
Ich habe vertraglich eine Tantieme verankert. Mein Chef will bei Erreichen der Tantieme den Resturlaub streichen. Geht so etwas? Im Vertrag steht nur drin, dass bei Tantiemezahlungen Überstunden "verfallen".
Vielen Dank.
Viele Grüße
Schnecke14
Mitglied inaktiv - 10.11.2009, 21:49
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei TZ
Hallo,
Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft.
Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei.
Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde.
Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes, für Sie vorteilhafteres geregelt ist, gilt das.
Wenn man die Tätigkeit unter dem Jahr beendet steht einem der oben errechnet Urlaub anteilig auf die Monate verteilt zu.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.11.2009
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei TZ
Wenn Du nicht mehr 5 Stunden die Woche arbeitest, wird Dein Urlaub sehr wahrscheinlich gekürzt. Würde das mit dem Arbeitgeber absprechen und ggf. schriftlich festhalten, dass der Urlaub nicht gekürzt wird, wenn er sich darauf einläßt.
V. G.
Mitglied inaktiv - 11.11.2009, 07:51