Hallo,
bisher habe ich als Vollzeitkraft im ö.D. gearbeitet. Jetzt nach 1 Jahr Elternzeit will ich aber nur noch in Teilzeit arbeiten. Das Personalbüro teilte mir mit das dann mein Urlaubsanspruch aus meiner Vollzeitstelle gekürzt wird. Mein Resturlaub von 15 Tagen meiner 5-Tage Woche wird gekürzt auf 9 Tage da ich ab jetzt eine 3-Tage Woche haben werde. Ist das wirklich korrekt?
Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort
von
Jespermama
am 05.03.2014, 21:44
Antwort auf:
Urlaubsanspruch aus VZ umrechnen in TZ
Hallo,
mmhhmmm. Wenn Sie zB eine Woche Urlaub nehmen, muss der umgerechnet werden in den Lohn der VZ. Ansonsten werden Sie eben eine Woche freigestellt - da Sie nur an 3 Tagen arbeiteh, eben 3 Tage
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.03.2014
Antwort auf:
Urlaubsanspruch aus VZ umrechnen in TZ
Aber wenn ich das richtig verstanden habe ist das doch nach dem Urteil des EuGH vom 13.06.13 nicht zulässig was umzurechnen?
von
Jespermama
am 06.03.2014, 09:53