Hallo, da ich bei meinem 2. Kind (*04.12.03) ein Berufsverbot wg. Risiko-SS hatte, konnte ich damals meinen Urlaub nicht nehmen: 26 Tage in 2003/2004. An die Elternzeit von 3 Jahren (bis 3.12.06) hing ich nahtlos noch ein Jahr EZ vom 1. Kind dran und blieb bis 03.12.07 zu Hause. Im Dez. 07 wieder auf Arbeit zeigte mir die Zeiterfassung noch die 26 Tage REST-U an, jetzt im Januar sind die plötzlich weg. Begründung auf meine telefon. Nachfrage: Der Urlaub wäre verjährt, er hätte mir letztes Jahr zugestanden, die Elternzeit vom 1. Kind wird nicht mitgerechnet! Dabei steht so etwas nirgends, ich denke nicht, dass das so stimmt... Hängt der Urlaubsanspruch wirklich an der jeweiligen Elternzeit, obwohl ich keine Pause dazwischen hatte? Und ich konnte ja schlecht ab 4. Dezember noch schnell 26 Tage Urlaub nehmen. Bis jetzt hatte ich vom AG auch immer die Info mit 26 Tagen, mir hat niemand gesagt, dass er verfällt. Kommt mir insgesamt spanisch vor. Am meisten ärger ich mich aber über diese Vorgehensweise... Danke für geduldiges Lesen und Beantworten. Konnte mir schon öfters Infos hier holen, weiter so!!! LG Jana
Mitglied inaktiv - 09.01.2008, 15:29