Urlaubanspruch bei Berufsverbot und elternzeit ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubanspruch bei Berufsverbot und elternzeit ?

1. musste mein Jahresurlaub 2011 schon im Januar abgeben! Hatte nach meinen Sommerferien Berufsverbot bekommen! Konnte die restlichen Urlaubstage nicht nehmen! Verfallen die? 2. 26 Urlaubstage im Jahr stehen mir zu! Bin Mitte Juli 2012 in elternzeit gegangen bis 11 April 2013! Der Arbeitgeber meinte ein zwölftel steht mir zu, das heist der Urlaub entfällt. Ist das richtig?

von Isalie83 am 29.04.2013, 12:56



Antwort auf: Urlaubanspruch bei Berufsverbot und elternzeit ?

Hallo, 1. Nein, den Urlaub kann man schlimmstenfalls noch nach der Elternzeit nehmen 2. Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2013



Antwort auf: Urlaubanspruch bei Berufsverbot und elternzeit ?

Monate in denen Du ein BV oder Mutterschutz hattest zählen und dürfen nicht verfallen bis zum Ende des Folgejahres in dem die EZ endete. In EZ erwirbt man keinen Urlaubsanspruch (jeder Monat der komplett EZ ist wird abgezogen, hat man auch nur einen Tag vom Monat gearbeitet (auch wenn dies z.B. ein Arbeitsfreier Sonntag war), bekommt man den Urlaub für den Monat. Sprich in Deinem Fall der Urlaub aus 2011 den Du noch hattest, der steht Dir komplett zu. Für 2012 stehen Dir für 7 Monate (wenn Dein Mutterschutz im Juli 2012 zu ende war) Urlaubstage zu (also 15 Tage). Dieser Urlaub darf bis Ende 2014 NICHT verfallen. Für 2013 stehen Dir für 9 Monate (wenn Du im April bereits wieder angefangen hast) oder 8 Monate (wenn Du erst im Mai wieeder angefangen hast) Urlaubstage zu (also 20 oder 18). Dieser Urlaub unterliegt nicht dem MuSchG und verfällt entsprechend der üblichen Regelung im Betrieb ggf. im nächsten Jahr (von daher zuerst diesen Urlaub nehmen!!!). LG Sabine

Mitglied inaktiv - 29.04.2013, 14:06



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