Liebe Frau Bader, da dies meine erste Schwangerschaft ist stellen sich mir einige Fragen zum Mutterschutzgesetz. 1. Stimmt es, das der Urlaubsanspruch bis 8 Wochen nach der Geburt gilt? Wenn ja, kann man diesen gesamten Urlaub auch vor dem Mutterschutz nehmen? (Was ist wenn sich der Geburtstermin hinterher doch verschiebt?) 2. Gibt es eine Pausenregelung für Schwangere? Da ich unter starker Übelkeit und Müdigkeit leide und meine Arbeit teilweise auch körperlich sehr anstrengend ist, brauche ich öfters eine Pause, die aber nicht gerne gesehen wird (ich arbeite in einem Kinderhort mit 60 Schulkindern). Wie oft darf man sich eine Pause gönnen und wie lange darf diese sein? Vielen lieben Dank im vorraus fürs Beantworten meiner Fragen.....
Mitglied inaktiv - 12.05.2003, 23:19