Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe vor der Elternzeit 12 Tage meines Urlaubs nicht nehmen können.
Ich habe 40 h gearbeiten.
Nun möchte ich auf 30 h runter gehen.
Ist es richtig, dass ich trotzdem nur 12 Tage Urlaub bekomme? Ich habe ja vor der Elternzeit dafür 8 h gearbeitet, dachte also, ich hätte mit den 6 h dann 16 Tage.
So würde ich nämlich, solange ich den Urlaub nehme noch auf 40 h bleiben, wenigstens das volle Gehalt abstauben.
Danke
von
Cissie
am 27.10.2016, 18:42
Antwort auf:
Urlaub
Hallo,
Sie haben während dieses Urlaubsanspruch auf Vollzeitzahlung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.10.2016
Antwort auf:
Urlaub
Während der beantragten, genehmigten Elternzeit kann der Urlaub aus der Vollzeitstelle nicht genommen werden. Der Urlaubsanspruch verbleibt für die Zeit nach der EZ.
In TZ entstehen neue Urlaubsansprüche, die können nach und nach genommen werden. Da hat dann eine Woche 30 h.
Mitglied inaktiv - 27.10.2016, 18:46
Antwort auf:
Urlaub
Hallo,
Es gibt 2 Möglichkeiten. Entweder du bekommst 12 Urlaubstage und an diesen Tagen den Lohn für 8 Stunden oder du bekommst 16 Tage a 6 Stunden.
LG luvi
von
luvi
am 27.10.2016, 22:17