Sehr geehrte Frau Bader,
folgende Konstellation: ich und Kindesvater getrennt lebend; Sohn 4 Jahre alt; wohnt überwiegend bei mir - ist jeden Dienstag und alle zwei Wochenenden beim Kindesvater; gemeinsames Sorgerecht - Situation kritisch/gespannt (vernünftiges Reden nicht möglich)
Wir haben gestern erfahren, dass ich nur noch diese Woche Urlaub nehmen kann und diese Zeit gerne nutzen würde, mit meinem Sohn eine Woche Urlaub zu machen - Reiseziel soll Gardasee sein (da war er auch schön öfters mit dem Kindesvater). Ich habe ihn daraufhin angerufen...er droht mit Anwalt etc...ich hätte ihn mindestens 14 Tage vorher informieren müssen...etc...wenn ich doch fahre geht er zum Anwalt und klagt vor Gericht.
Nun...ich habe nun ein ungutes Gefühl...ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.
Vielen lieben Dank und Grüße
von
danielMUC
am 05.08.2013, 19:16
Antwort auf:
Urlaub
Hallo,
ich würde ihm ein Ausweichtermin anbieten und fahren. So viel Flexibilität muss einfach da sein.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2013
Antwort auf:
Urlaub
Betrifft es denn sein Umgangswochenende ?
Wenn ja doof, wenn nein : Gute Reise !
von
Sternenschnuppe
am 05.08.2013, 19:23
Antwort auf:
Urlaub
ja, es betrifft leider das Umgangswochenende. Er hat aber nicht gesagt, dass er irgend etwas konkretes vorhat. Er ist wie immer nur am drohen.
von
danielMUC
am 05.08.2013, 19:28
Antwort auf:
Urlaub
es gibt aber einen gerichtlichen beschluss, der besagt:
ich habe den Kindesvater zu informieren, wenn (und nicht wann) ich mit dem Kind in den URlaub fahre und wohin.
von
danielMUC
am 05.08.2013, 20:49
Antwort auf:
Urlaub
Dann nenne ihm Ausweichtermine und lächle wenn er droht : " Klag doch ! "
Nimmt ihm den Wind aus den Segeln, wenn er merkt dass Du keine Angst vor seinen Drohungen hast ;-)
von
Sternenschnuppe
am 05.08.2013, 22:41