Hallo,
ich habe Anfang März Entbindungstermin. Mein Mann arbeitet Vollzeit, wir haben einen dreijährigen Sohn. Nach der Entbindung bleibe ich 3-4 Tage stationär. Also muss sich jemand um unseren Sohn kümmern. Steht meinem Mann dann zu, dass er diese Tage frei hat (aber nicht von seinem normalen Urlaub nehmen muss)?
Mitglied inaktiv - 11.02.2010, 20:26
Antwort auf:
Urlaub??
Hallo,
Gem. § 199 RVO erhält die gesetzlich Versicherte eine Haushaltshilfe von der KK für die Zeit der Entbindung/ Krankenhausaufenthalt, soweit ihr die Fortführung des Haushaltes wegen der SS oder der Entbindung nicht möglich ist und auch niemand aushelfen kann. Ausserdem muss ein Kind unter 12 J. im Haushalt sein. Anstelle einer Haushaltshilfe kann auch der Vater bezahlt werden. Näheres weiß im Einzelfall die KK.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.02.2010
Antwort auf:
Urlaub??
Hallo
Gesetzlich gibt es einen oder zwei Urlaubstage bei Geburt, den Rest muss er von seinem Urlaub nehmen.
Mein Mann hat jetzt schon Bescheid gesagt und kann dann spontan einreichen, bewilligt wird er garantiert, so hat er es abgesprochen.
Mitglied inaktiv - 11.02.2010, 21:38
Antwort auf:
Urlaub??
Hallo,
Gesetzlich gibt es gar nichts!
Der Vater kann aber gerne Urlaub nehmen, ganz normal.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 11.02.2010, 23:08