hallo, ich bekam schon ziehmlich am anfang meiner letzten schwangerschaft ein beschäftigungsverbot und war somit zu hause.habe aber einen unbefristeten vertrag.nun habe ich noch resturlaub von vor dem beschäftigungsverbot und urlaub aus dieser zeit,gesammt ca. 27 tage.ich möchte demnächst aber kündigen und woanders anfangen.die elternzeit geht noch bis 04/09.muss mir mein ehemaliger arbeitgeber dann meinen resturlaub auszahlen? danke susanne
Mitglied inaktiv - 16.08.2008, 14:51