Frage: Urlaub

Hallo. Mein ET ist der 20.5.07. Ich habe nach meiner Ausbildung einen befristeten Vertrag bis Ende August (läuft gerade ein Verfahren wegen PersVG; vielleicht nach Einigung Vertrag bis 31.12.07- vielleicht unbefristet) im ÖD bekommen. Im November muss ich meinen Jahresurlaub planen. Pro Jahr stehen mir 26 Tage zu (bis Ende August wären das 20 Tage). Ab dem 9. April darf ich (glaube ich) und nach der Geburt möchte ich (mind. 1 Jahr lang) eigentlich nicht mehr arbeiten. Wann muss ich was beantragen (Elternzeit u.ä. beim AG) und wieviel Urlaub steht mir bis April zu? Doch nicht die ganzen 20 bzw. 26 Tage, oder? Ich weiß auch noch nicht, wann ich das Gerichtsurteil bezügl. meines Arbeitsvertrages (befristet bis August oder anderer Zeitpunkt, unbefristet) bekomme. Hoffe, es ist nicht zu undurchsichtig. VG, Anne

Mitglied inaktiv - 05.10.2006, 21:47



Antwort auf: Urlaub

Hallo, ich weiß leider nicht, wie genau Sie im öff. Dienst arbeiten. Da es da Sonderregeln gibt, kann ich Ihnen deshalb leider nicht helfen. Liebe grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.10.2006



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