Liebe Frau Bader,
ich habe im Februar bei meinem AG Urlaub vom 30.05.-14.06.2013 eingereicht und auch genehmigt bekommen. Dann wurde ich aber schwanger und meine Ärztin hat mir seit dem 6. Mai ein Beschäftigungsverbot bis zum Ende ausgestellt. Nun hat mir mein AG die Urlaubstage abgezogen. Begründung: der Urlaub wurde vor dem BV genehmigt und verfällt deshalb. Darf mein AG das?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich und verleibe
mit besten Grüßen
Melli1707
von
Melli1707
am 26.07.2013, 12:50
Antwort auf:
Urlaub während Beschäftigungsverbot
Hallo,
ja, das ist leider richtig
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.07.2013
Antwort auf:
Urlaub während Beschäftigungsverbot
Nein, darf er nicht.
Da Du nicht beschäftigt werden darfst kannst Du auch keinen Urlaub machen. Und auch wenn der Urlaub bereits vor dem Austellen des BVs genehmigt war ist er wieder gut zu schreiben.
Frau Bader schreibt dazu normalerweise folgendes:
Wenn Urlaub wegen dem Beschäftigungsverbot nicht genommen werden kann, muss er wieder gutgeschrieben werden.
§ 17 MuSchG:
Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 26.07.2013, 16:03
Antwort auf:
Urlaub während Beschäftigungsverbot
Sollte gutgeschrieben werden, war bei mir auch so. Hat de Ag von sich aus gemacht.
von
sternenfee75
am 26.07.2013, 19:04
Antwort auf:
Urlaub während Beschäftigungsverbot
http://www.rund-ums-baby.de/recht/Resturlaub-vom-Beschaeftigungsverbot_103627.htm
Mitglied inaktiv - 26.07.2013, 23:22