Frage: Urlaub und Überstundenregelung

Hallo Frau Bader , Momentan gehe ich 21 Stunden wöchentlich arbeiten, verteilt auf 3 Arbeitstage. Ich möchte nun aufstocken, in dem ich jede zweite Woche zusätzlich 7 Stunden arbeite. Wie würde es sich dann verhalten, wenn ich zum Beispiel immer in der ersten und dritten Woche eines Monats zusätzlich einen 7 Stunden Tag arbeiten müsste, allerdings ein tag auf einen Feiertag fällt. Müsste ich diesen Tag dann in der zweiten oder vierten Woche des Monats nachholen? Es würde ja dann so gerechnet, als hätte ich eine 24.5 Stunden Woche, oder? Und wie viele urlaubstage hätte ich insgesamt? Wie rechnet es sich? Wprde ich 5 tage in der woche afbeiten, hätte ich einen urlaubsanspruch von 30 tagen jährlich laut vertrag. Dankeschön für Ihre Hilfe

von Galaxy am 12.10.2017, 01:39



Antwort auf: Urlaub und Überstundenregelung

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2017



Antwort auf: Urlaub und Überstundenregelung

Frau Bader beantwortet nur allgemein gehaltene, kurz formulierte Fragen. Meines Erachtens muss der zusätzliche Tag auf einen Wochentag festgelegt werden. Wenn das dann ein Donnerstag sein sollte, und feiertags arbeitet ihr nicht, dann ist der zusätzliche Tag frei und muss nicht nachgearbeitet werden. Der Urlaubsanspruch pro Jahr ist (3,5 : 5) x 30

Mitglied inaktiv - 12.10.2017, 16:12



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