Hallo Frau Bader, mein Mann arbeitet bei seiner Firma Teilzeit 85%, aber jeden Tag der Woche. Er hat 24 Tage Urlaub im Jahr. Dieses Jahr hatte er vom 18.03. bis 17.05. seine 2 Elternzeitmonate. Während dieser Zeit hat er nicht gearbeitet. Der Arbeitgeber hat den Urlaub von 24 auf 20 Tage, also um 2/12, gekürzt. Aus § 17 Elternzeitgesetz lese ich aber heraus, dass nur für jeden vollen Kalendermonat gekürzt werden kann - bei meinem Mann der April 09, er müsse also 22 Tage bekommen. Ist das richtig? Noch eine Frage zum Elterngeld: Kann man das Elterngeld für die 12 Monate auch auf 18 Monate verteieln, oder geht das nur auf 24 Monate? Beispiel: Elterngeld 1000 EUR, bei Verteilung auf 18 Monate: 750 EUR im Monat. Danke Yvonne
Mitglied inaktiv - 16.09.2009, 22:18