Hallo,
Also ich bin zur Zeit ja krank geschrieben .
Muss dann erst wieder zu meinen Frauenarzt hin ,und dann gibt es evtl. Das bv.
Nun meinte mein AG jedoch ich sollte mir überlegen vorher Überstunden und Urlaub weg zu nehmen noch solange würd ich ja vollen Lohn erhalten?
Generell mit dem bv hat man anfangs doch noch vollen Lohn ?
Und wozu soll ich den Urlaub davor weg nehmen? Was hat das für ein Sinn ? Normal bleibt er ja erhalten.
von
emily2208
am 05.06.2019, 11:12
Antwort auf:
Urlaub nehmen noch bevor es ein bv gibt ?
Hallo,
1. Die AU geht dem BV vor
2. Ein BV spricht normalerweise der Ag aus, nicht der FA
3. Man muss nicht seinen Urlaub vor dem BV nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.06.2019
Antwort auf:
Urlaub nehmen noch bevor es ein bv gibt ?
Der AG hat entweder keine Ahnung oder berät Dich absichtlich zu seinen Gunsten falsch.
Paar Fakten.
AU geht BV vor.
Im BV gibt's volles Geld und man erwirbt Urlaubsansprüche.
Urlaub bleibt erhalten.
von
HeyDu!
am 05.06.2019, 11:36
Antwort auf:
Urlaub nehmen noch bevor es ein bv gibt ?
Hallo,
Ich stimme HeyDu zu.
Warum möchtest du deinen Urlaub noch vor dem BV nehmen? War das schon vorher geplant?
Du könntest nämlich gleich nach der AU ein BV bekommen. So würdest du dir deinen Urlaub sparen und könntest den auch nach der EZ noch nehmen.
Im BV erhältst du das Gehalt, das du bekommen würdest, wenn du arbeiten würdest. Nicht nur anfangs hat man vollen Lohn. Das ist nicht so, wie bei Krankheit.
Meinst du dein Arbeitgeber berät dich absichtlich falsch, oder er weiß es nicht besser.
LG luvi
von
luvi
am 05.06.2019, 12:13
Antwort auf:
Urlaub nehmen noch bevor es ein bv gibt ?
Ein Vorteil könnte sein das es nicht nach Gefälligkeits-BV aussieht. Den damit der Arzt dir ein BV geben darf, musst du voll arbeitsfähig sein. Sonst muss dieser nämlich eine AU ausstellen. Soll jetzt ein BV wegen Blutungen ausgestellt werden wäre das nämlich schwierig den mit Blutungen die ein dauerhaftes liegen nötig machen, müsste eine AU ausgestellt werden.
Neben dem AG kann auch die KK das BV anzweifeln.
Sage nicht das der Arzt eines ausstellt, soll nur ein Beispiel sein wo es Sinn machen kann wenigstens eine zeitliche Trennung zwischen AU und BV durch Überstunden oder Urlaub zu machen. Muss ja nicht der komplette sein. Denn dann wird mit Sicherheit weniger genau hingeschaut wie wenn bis Sonntag eine AU gilt und dann ab Montag das BV. Vorallen wenn mit gleicher oder ähnlicher Problematik. Nur so als denkanreger.
von
Felica
am 05.06.2019, 18:07