Urlaub machen im individuellen Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaub machen im individuellen Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, mein Frauenarzt hat mir ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilt. Was bedeutet dies nun in Hinblick auf meinen Aufenthaltsort? Darf ich z.B. einfach so in Urlaub fahren oder fliegen? Oder muss ich dafür Urlaub bei meinem Arbeitgeber beantragen? Leider ist das Verhältnis zu meinem Arbeitgeber nicht gut und ich möchte ihm keine "Angriffsfläche" bieten. Ich freue mich auf ihre Antwort.

von hihaho28 am 14.02.2020, 10:33



Antwort auf: Urlaub machen im individuellen Beschäftigungsverbot

Hallo, Sie müssen dem AG zur Verfügung stehen. Wenn Sie wegfahren wollen, müssen Sie Urlaub nehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.02.2020



Antwort auf: Urlaub machen im individuellen Beschäftigungsverbot

Das hat Frau Bader schon häufig beantwortet. Urlaub im ärztlichen Beschäftigungsverbot nur mit Zustimmung des behandelnden Arztes, im Rahmen dessen was der Arzt für zuträglich hält. Du bist aus medizinischen Gründen nicht in der Lage zu arbeiten, aber in der Lage in Urlaub zu fliegen? Zurecht würde der AG verärgert, wenn er das erfährt.

Mitglied inaktiv - 14.02.2020, 10:51



Antwort auf: Urlaub machen im individuellen Beschäftigungsverbot

wer vo arzt aus nicht arbeiten kann und dann in den urlaub fliegt, bietet mehr als angriffsfläche. das würde ich tunlichst unterlassen. allein die logik sollte das schon erklären. das heißt nicht, dass du liegen musst, außer der arzt hat dies gesagt. der arzt der das bv ausgestellt hat, muss sein ok geben. es wäre für mich persönlich aber zu riskant. die medizinischen gründe sind ja da! da hätte ich angst dass was passiert...und AG sind mäuschen. da sieht einer was der andre nicht sieht und sagts dem 3....hmmm schwierig..

von mellomania am 14.02.2020, 12:56



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