Hallo Frau Bader, Ich bin seit zwei Wochen im Beschäftigungsverbot. Ich hätte jetzt noch drei Wochen Urlaub. Mein Arbeitgeber ist der Meinung, dass ich diesen jetzt trotzdem nehmen muss. Aber ich habe ja nicht umsonst ein BV und kann deswegen nicht richtig Urlaub machen. Ist dies überhaupt gesetzlich zulässig? Im Mutterschutzgesetz steht es ja auch eindeutig drin. Über eine Antwort würde ich mich freuen.
von Snoc85 am 06.08.2015, 10:51