Guten Tag Frau Bader, ich habe ein beschränktes Beschäftigungsverbot vom Arzt in dem Sinne, dass ich nur noch 20 Stunden anstatt 40 Stunden pro Woche arbeiten darf. Also 4 Stunden täglich - so ist es von der Ärztin vorgegeben. Ich habe für 2015 noch einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen. Nun zu meiner Frage - muss ich trotzdem einen ganzen Tag Urlaub nehmen oder nur einen halben Tag, da ich ja nur noch halbtags arbeite? Das würde ja dann 48 Tagen entsprechen. Dass ich den vollen Urlaubsanspruch und Anspruch auf volles Gehalt habe, ist mir klar. Nur die Regelung bzgl. Des Urlaubnehmens ist mir hier nicht klar. Danke vorab für Ihre Antwort!
von Tilu am 29.05.2015, 13:08