Hallo!
Wenn ich noch Urlaub von vor den Schwangerschaften habe, den ich nicht nehmen konnte und nun mit einer teilzeitstelle beginne, darf ich den alten Urlaub direkt im anschluß an meine Erziehungszeit nehmen und erst nach dessen Ablauf ( bei mir immerhin fast 4 Wochen) die Arbeitszeit verringern, sodass ich noch im Urlaub voll bezahlt werde?
von
abejamala
am 26.05.2013, 14:15
Antwort auf:
Urlaub bei Reduzierung der Arbeitszeit
Hallo,
ich verstehe die Frage nicht so ganz. Meinen Sie, ob Sie schon in der Teilzeit Ihren Urlaub nehmen können? Ja!
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2013
Antwort auf:
Urlaub bei Reduzierung der Arbeitszeit
Deine Elternzeit endet irgendwann (bspw am 13.07.2013), dann nimmst du 4 Wochen Urlaub, (zB bis 10.08.2013) und beginnst danach deinen Teilzeitjob!
Klar geht das!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 26.05.2013, 20:27
Antwort auf:
Urlaub bei Reduzierung der Arbeitszeit
Nein, ich meine folgendes:
Kann ich mit voller stundenzahl nach dem Erziehungsurlaub starten, in der zeit meinen Urlaub aus den Jahren davor nehmen, sodass ich vollen Lohn bekomme. Wenn dann mein alter Urlaub aufgebraucht ist, würde ich im anschluß meine Stunden reduzieren. Es geht mir darum, dass mein Urlaub aus vollzeitbeschäftigung auch voll ausgezahlt wird und nicht anteilig auf ein reduzierten Stunden gekürzt wird. Das wäre zwar von der Dauer des Urlaubs gleich, aber eben nicht von der Vergütung. Dazu gibt es ja auch ein Gerichtsurteil vom europäischen Gerichtshof.
von
abejamala
am 03.06.2013, 13:36